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Kamera absetzen: Steuerliche Behandlung und korrekte Abschreibung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Kamera absetzen: Steuerliche Behandlung und korrekte Abschreibung
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Kamera absetzen: Steuerliche Behandlung und korrekte Abschreibung

Die Entwicklung der Digitalkamera hat es möglich gemacht, dass auch Laien vergleichsweise gute Fotos ohne Fachkenntnisse machen können. Gerade Unternehmen nutzen diese Option und verzichten für die Aufnahme von Produkt- und Firmenbildern immer häufiger auf die Beauftragung eines Fotografen. Sie entscheiden sich stattdessen für den Kauf einer guten Digitalkamera. Digitalkameras gibt es in unzähligen Preisklassen und verschiedenen Ausstattungsvarianten. Doch wie wird die Kamera steuerlich behandelt?

Ab wann kann von einer Betriebsausgabe gesprochen werden und welche Steuern lassen sich mit einer solchen Ausgabe mindern?

Grundsätzlich besteht für Unternehmen und Arbeitnehmer, die sie beruflich nutzen, die Möglichkeit die Kamera absetzen zu können. Ob die Kamera Abschreibung in einem Jahr vorgenommen werden kann oder ob diese auf mehrere Jahre ausgedehnt sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt einige Grundlagen, die in jedem Fall erfüllt werden müssen, wenn Sie die Kamera von der Steuer absetzen möchten:

  • Die Kamera muss beruflich genutzt werden.
  • Die berufliche Nutzung müssen Sie nachweisen können.
  • Sie müssen eine korrekte Rechnung für das Gerät vorlegen können.

Wer kann die Kamera absetzen?

Wer kann die Kamera absetzen?

Grundsätzlich ist das Finanzamt sehr skeptisch bei Geräten wie Kameras, die steuerlich abgesetzt werden. Insbesondere Privatpersonen werden hier genau unter die Lupe genommen. Trotzdem können viele Steuerzahler die Kamera von der Steuer absetzen. Möglich ist das, sobald Sie die Kamera für die Ausübung Ihres Berufs brauchen oder für diesen verwenden. Dazu gehören:

  • Journalisten
  • Fotografen
  • Redakteure
  • Grafiker
  • Studenten
  • Gutachter
  • Mediziner

Fotografen und Journalisten sind bei ihrer täglichen Arbeit auf den Einsatz einer guten Kamera angewiesen. Hier wird das Finanzamt kaum Nachfragen stellen, wenn Sie die Kamera absetzen möchten. Auch Mediziner und Gutachter greifen oft auf eine Kamera zurück, um einen bestimmten Zustand zu dokumentieren. Wird die Kamera hier beispielsweise nur in der Praxis durch den Arzt verwendet, kann sie abgesetzt werden.

Liegt sowohl eine private als auch eine geschäftliche Nutzung vor, können Sie anteilig die Digitalkamera absetzen. Dies gilt sowohl für das Gerät als auch fürs Zubehör. Um den Anteil der beruflichen Nutzung zu definieren, ist es empfehlenswert, dies zu dokumentieren. Schreiben Sie über einen Zeitraum von mehreren Wochen auf, wie oft Sie beruflich auf Ihre Kamera zurückgreifen. Zweifelt das Finanzamt an der beruflichen Nutzung, müssen Sie diesen Nachweis auch gegenüber der Behörde erbringen.

Kamera absetzen als Werbungskosten

Arbeitnehmer können, wenn die Nutzung der Kamera beruflicher Natur ist, diese als Werbungskosten absetzen. Bis zu einer Höchstsumme von 1000 Euro ist dies über die Steuererklärung ohne Begründung möglich. Liegt die Summe darüber, müssen Sie belegen können, welche Arbeitsmittel eingeschlossen sind. Müssen Sie als Erzieher beispielsweise Fotos und Videos der Kinder aufnehmen, um deren Entwicklung zu dokumentieren, gehört die Digitalkamera zu den Werbungskosten. Auch die weiteren Kosten, die durch die Aufnahmen entstehen, sind abzugsfähig. Berücksichtigen Sie dabei immer, dass die private Nutzung angegeben werden muss. Nutzen Sie Ihre Kamera zur Hälfte privat, können auch nur die halben Kosten als Werbungsausgaben angegeben werden.

Kamera Abschreibung in einer Firma

Auch Unternehmen können die Digitalkamera absetzen. In der Regel erklärt der Steuerberater, wie genau die Kamera Abschreibung erfolgt. Folgende Steuerpflichtige können die Kamera als Betriebsausgabe absetzen:

  • Unternehmen jeder Größe und Branche
  • Freiberufler
  • Gesellschaften
  • Selbständige
  • Berater
  • Gewerbetreibende

Dabei gilt: Egal ob Videokamera, Digitalkamera, analoge Kamera oder Spiegelreflexkamera: Sobald das Gerät in dem Unternehmen gebraucht wird, ist die Kamera steuerlich absetzbar. Ob sie mit einer einmaligen Berücksichtigung abgesetzt werden kann, hängt vor allem vom Preis ab. Grundsätzlich können viele Kameras als GWG, also als geringwertige Wirtschaftsgüter steuerlich behandelt werden.

Möchten Sie Ihre Kamera absetzen, bringt das folgende Vorteile:

  • Sie können die Kamera mit einem Mal abschreiben.
  • Sie müssen den Kaufpreis nicht auf mehrere Nutzungsjahre aufteilen.
  • Diese Betriebskosten werden auch bei der Berechnung der Vorsteuerzahlungen berücksichtigt. Die im Kaufpreis der Kamera enthaltene Mehrwertsteuer von 19 Prozent mindert die Vorsteuerzahlung.

Damit Sie als geringwertiges Wirtschaftsgut Ihre Kamera absetzen können, darf der Kaufpreis die Grenze von 410 Euro netto nicht übersteigen. Möchten Sie eine Spiegelreflexkamera absetzen, die teurer ist, ist dies mit einer einmaligen Abschreibung nicht mehr möglich. Das Gerät gilt dann als Anlagevermögen. In diesem Fall müssen Sie über mehrere Jahre die Spiegelreflexkamera absetzen. Als Grundlage für diese Form der Kamera Abschreibung gilt die Afa-Tabelle. Sie gibt die voraussichtliche Nutzungsdauer an. Die Abschreibungsdauer beträgt sieben Jahre. Über diesen Zeitraum müssen Sie nicht nur Ihre Kamera abschreiben. Die Regelung gilt auch für eine Videokamera.

So können Sie Ihre Videokamera absetzen
Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, ob Sie eine Videokamera oder eine Fotokamera absetzen. Beide Geräte werden der Unterhaltungselektronik zugesprochen. Das heißt, sobald Ihre Videokamera teurer als 410 Euro ist, muss Sie über sieben Jahre abgeschrieben werden. Alternativ können Sie als Sammelposten Ihre Videokamera absetzen. Die Abschreibungszeit beträgt dann fünf Jahre.

Fotografen und Journalisten nutzen aufgrund ihres Berufs die Kamera besonders intensiv. Das führt natürlich auch zu einer stärkeren Abnutzung. In diesem Fall kann der Zeitraum, in dem Sie Ihre Spiegelreflexkamera absetzen auch kürzer ausfallen. Das müssen Sie in der Steuererklärung entsprechend begründen.

Gebrauchte Kamera als Betriebsausgabe absetzen

Gebrauchte Kamera als Betriebsausgabe absetzen

Gute Kameras sind teuer. Für Gehäuse und Objektive fallen schnell mehrere tausend Euro an. Selbständige und Freiberufler können sich das nicht immer leisten und weichen daher auf gebrauchte Geräte aus. Auch der Kauf einer gebrauchten Digitalkamera muss als Betriebsausgabe Kamera in der Buchhaltung auftauchen, denn sie mindert den Gewinn. Bei gebrauchten Geräten gibt es allerdings einige Besonderheiten:

  • In den Rechnungen ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sie können also auch keine Mehrwertsteuer bei der Vorsteuerberechnung geltend machen.
  • Eine Abschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut ist bis zur genannten Grenze möglich.
  • Bei der Abschreibung teurerer Gebrauchtgeräte muss die Restnutzungsdauer zu Grunde gelegt werden. Die Dauer der Kamera Abschreibung minimiert sich dadurch deutlich.

Viele Besonderheiten bei der Behandlung als Betriebsausgabe

Wird eine Kamera als Betriebsausgabe behandelt, gibt es viele Besonderheiten, die Unternehmen berücksichtigen müssen. Grundsätzlich sind auch sie auf Nachfrage des Finanzamts verpflichtet nachzuweisen, dass die Kameranutzung geschäftlicher Natur ist. Besonders kritisch werden hier Freiberufler und Selbständige betrachtet. Doch das Abschreiben der Kamera lohnt sich, denn durch sie können erhebliche steuerliche Belastungen reduziert werden. Unter Umständen und unter Voraussetzung einer beruflichen Nutzung ist auch eine Berücksichtigung als Werbungskosten durch einen Arbeitnehmer möglich.

Bildnachweise: Frau mit Kamera: maho - Fotolia.com, Fotographen mit Laptop: StockPhotoPro - Fotolia.com, Videorecorder: Microgen - Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.