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Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen – mit der eigenen Versicherung sparen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen – mit der eigenen Versicherung sparen
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Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen – mit der eigenen Versicherung sparen

Deutschland ist wohl das Land Nummer Eins in puncto Versicherungen. Ob Krankenversicherung, Unfallversicherung, Hausratsversicherung und und und – für nahezu jede Lebenslage ist die passende Versicherung vorhanden. Ein zentraler Punkt in der Selbstständigkeit ist dabei die Berufsunfähigkeit, die immer dann eintritt, wenn man aufgrund von Krankheit oder Unfall keine Arbeitskraft mehr verrichten kann. Die Versicherungsbeiträge können dabei je nach Berufszweig stark schwanken. Dennoch gilt in allen Fällen: Man kann die Berufsunfähigkeitsversicherung als Betriebsausgabe absetzen. Was man dabei beachten muss und welche Begriffe man unbedingt kennen sollte, um die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen von der Steuer absetzen zu können, soll in diesem Kapitel erklärt werden.

Steuerlich absetzbar – die wichtigsten Fachbegriffe zum Thema „Kosten absetzen“

Steuerlich absetzbar – die wichtigsten Fachbegriffe zum Thema „Kosten absetzen“

Um das Thema rund um „Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen“ in dessen voller Komplexität erfassen und begreifen zu können, sollten zunächst die wichtigsten Fachbegriffe geklärt werden. Diese werden Ihnen im Alltags immer wieder begegnen und sind deshalb unverzichtbar. Darunter zählen die Betriebskosten, die Werbungskosten und der Begriff der Abschreibung im Allgemeinen.

Als erstes soll auf die Betriebskosten eingegangen werden. Laut Definition der Betriebskostenverordnung (kurz BetrKV) versteht man darunter alle Ausgaben, die mit der Nutzung eines Grundstücks als Eigentümer oder Mieter zusammenhängen. Auch die Aufwendungen der Gebäude, Nebengebäude, der Anlagen sowie der Einrichtungen, die sich auf dem in Verwendung befindlichen Grundstücks befinden, können zu den Betriebskosten gezählt werden. Folgende Bereiche dürfen im Jahresabschluss als oben genannte Kostenart vom Umsatz des Unternehmens abgezogen werden:

  • Kosten für die Wasserversorgung und -erwärmung
  • Heizkosten
  • Kosten für Haftpflicht- oder Gebäudeversicherungen
  • Gebühren für die Müllabfuhr
  • Kosten für einen Hausmeister oder Reinigungs- und Gartenarbeiten
  • Gebühren für Abwasser
  • Grundsteuer
  • Kosten für die Straßenreinigung

Gehaltszahlungen für die Verwaltung der Grundstücke kann man dementsprechend nicht in der Kategorie Betriebskosten als Gebühren absetzen.

Als zweiter Punkt sind die sogenannten Werbungskosten zu verstehen, unter denen man auch die Kosten für Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen kann. Neben jenen Ausgaben, können auf

  • Schuldzinsen und Renten,
  • Aufwendungen für eine etwaige doppelte Haushaltsführung,
  • Beiträge an einen Berufsverband,
  • Arbeitsmittel und Aufwendungen für Abnutzung (wird später noch näher behandelt),
  • Arbeitskleidung und
  • Telefon- beziehungsweise Internetkosten

geschäftlich von der Steuer abgesetzt werden. Aber auch Anwaltskosten, Dienstreisen, Fachliteratur, Fahrtkosten, Fortbildungskosten, Gebühren der Kontoführung, Unfallkosten und anfallende Versicherungen werden als Werbungskosten akzeptiert. Zu beachten ist lediglich, dass alle Aufwendungen rein geschäftlicher – auf keinen Fall privat – Natur sein müssen. Ein kompetenter Steuerberater kann bei der Gliederung und dem Thema „Betriebsausgabe Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen“ weiterhelfen.

Im Video: Versicherungen in der Steuererklärung

Als dritter und letzter Fachbegriff muss an dieser Stelle die Abschreibung selbst besprochen werden. Die Abschreibung ist dabei der Betrag, der am Jahresende vom zu versteuernden Gewinn noch abgezogen wird. Dabei gilt bei Anlagevermögen (also Maschinen, Material, etc.) auch auf die Abschreibungsdauer laut der von der Bundesregierung Deutschland festgelegten AfA-Tabelle geachtet werden. Diese setzt nicht nur die Dauer der Abschreibung, sondern auch den Betrag vor, der durch folgende Formel berechnet wird:

Bei oben genannter Formel handelt es sich um die lineare Abschreibung. Diese wird im Vergleich zum degressiven Verfahren am häufigsten verwendet. Da man aber die Versicherungsbeiträge für die Berufsunfähigkeit sofort in voller Höhe absetzt, soll an dieser Stelle nicht weiter darauf eingegangen werden.

Berufsunfähigkeit – was ist das und wie wird sie richtig abgesetzt?

Auch wenn es gewisse Ähnlichkeiten zwischen der konventionellen Krankenversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, so darf man diese beiden Arten nicht verwechseln. Denn während die Krankenversicherung bei gesundheitlichen Problemen sowie Routineuntersuchungen beim Arzt als auch für stationäre Operationen im Krankenhaus einsteht und diese Kosten übernimmt, steht die Berufsunfähigkeitsversicherungen für den dauerhaften Arbeitsausfall durch Folgen einer Krankheit, einer Operation oder eines Unfalls ein. Die Höhe der Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich dabei nach den von Ihnen gewünschten Leistungen und der auszuzahlenden Höhe im worst-case Szenario – dem Ausfall der eigenen Arbeitskraft im Betrieb – ab. Auch die Invaliditätsversicherung wird häufig mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt.

Berufsunfähigkeit – was ist das und wie wird sie richtig abgesetzt?

Die Absicherung gegen Invalidität sichert Sie gegen finanzielle Folgen aufgrund von Unfall, Krankheit, etc. Im Vergleich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Invaliditätsversicherung aber

  • Renten- oder Kapitalauszahlung,
  • Gipsgeld und
  • Assistance Leistungen.

Voraussetzung ist der Ausfall von Grundfähigkeiten (wie beispielsweise das Heben oder Tragen) wohingegen die Berufsunfähigkeitsversicherung nur bei kompletten Ausfall der Arbeitskraft haftet. Bei allen drei hier angesprochenen Versicherungen gilt aber: Sie lassen sich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen und werden, wenn nötig, lebenslang ausgezahlt.

Da es mittlerweile etliche Anbieter gibt, die Sie gegen genanntes Risiko versichern möchten, wird zu einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich geraten. Diesen findet man in einigen Online Portalen. Um den richtigen Auszahlungsbetrag für den möglichen worst-case zu berechnen und dabei die fortlaufenden Kosten so gering wie möglich zu halten ist ein Online Rechner empfehlenswert. Auch diesen findet man nach kurzer Recherche in der Suchmaschine.

Wie bereits an oberer Stelle erwähnt, kann man die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen von der Steuer absetzen. Dies geschieht als Werbungskosten. Wie auch alle anderen Versicherungen werden die Aufwendung für die Berufsunfähigkeit direkt in voller Höhe von der Steuer abgeschrieben. Dies geschieht im anfallenden Buchungsjahr – wird also nicht ins nachfolgende Geschäftsjahr übertragen. Die Höhe der Beiträge ist dabei nicht ausschlaggebend für die Anerkennung beim Finanzamt.

Im Video: Berufsunfähigkeitsversicherung einfach erklärt

Die wichtigsten Kriterien noch mal im Überblick

Das Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen“ ist ein wichtiger Punkt der Buchhaltung. Um die Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen als Betriebsausgabe absetzen zu können, ist die Höhe der Beiträge unbedeutend. Diese werden im durch einen von der Versicherungsgesellschaft am Jahresende ausgestellten Nachweises direkt in voller Höhe abgeschrieben. Gebucht wird meist auf einem extra hierfür angelegten Konto. Sollten Sie sich bei der Erstellung der Buchhaltung unsicher sein, ist ein Steuerberater des Vertrauens ratsam. Dieser kann sich dann auch um mögliche Rückfragen von Seiten des Finanzamtes kümmern. Um Verwechslungen von Berufsunfähigkeits-, Kranken- sowie Invaliditätsversicherung zu vermeiden, werden hier nun nochmal übersichtlich die Unterschiede dargestellt:

VersicherungHinweise
Krankenversicherung
  • wird bei Krankheit gezahlt
  • Arztkosten werden übernommen
  • nachfolgende Behandlungskosten werden (teils) übernommen
  • Medikamente werden bezahlt
  • Routineuntersuchungen inbegriffen
Berufsunfähigkeitsversicherung
  • bei finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit
  • wenn der Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann
  • wird als Rente ausgezahlt
  • leistet, wenn nötig, lebenslang
Invaliditätsversicherung
  • bei finanziellen Folgen von Unfall, Krankheit, Invalidität oder Pflegebedürftigkeit
  • leistet bei Verlust von Grundfähigkeiten
  • wird als Rente, Kapitalauszahlung, Gipsgeld oder Assistance Leistungen ausgezahlt
  • wird wenn nötig lebenslang gezahlt

Die Kosten im Vergleich zum auszahlenden Betrag bei Berufsunfähigkeit sollten gut kalkuliert werden. Aus diesem Grund wird zu einem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich sowie dem Online Rechner der Beitragshöhe geraten.

Bildnachweise: Versicherungsordner: SENTELLO - Fotolia.com, Gespräch mit Arzt: Kzenon - Fotolia.com, Frau im Rollstuhl: Gina Sanders - Fotolia.com

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.