Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine Sparte der Rechtschutzversicherungen und dann betrieblich absetzbar, wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört. [T4T]
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Verkehrsrechtsschutzversicherung
Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 15. Februar 2017
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