Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert. War es bisher so, dass eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen nicht bestand, wenn der Hauptwohnsitz aus privaten Gründen vom Standort des Arbeitsplatzes wegverlegt wurde, ist diese Regelung nicht mehr gültig.
Solange am Standort des Arbeitsplatzes ein zweiter Hausstand unterhalten wird, um von dort die Arbeit zu erreichen, gilt dies als beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung. Damit sind die Mehraufwendungen, die entstehen, steuerlich absetzbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die vorhergehende Wohnung nun als Zweitwohnung genutzt wird oder eine neue Wohnung gemietet wurde.