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Die verbindliche Auskunft – eine neue Einnahmequelle fürs Finanzamt

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

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Durch das Jahressteuergesetz 2007 sind die Steuerberatungskosten für den privaten Teil der Steuererklärung nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Mit dem gleichen Gesetz wurde die Gebührenpflicht für eine „verbindliche Auskunft“ durch die Finanzverwaltung eingeführt.

Selbst für einen gut informierten Laien ist das deutsche Steuerrecht oft ein Buch mit sieben Siegeln. Die Mindestgebühr für eine solche Auskunft beträgt 100,- EUR und muss vorab gezahlt werden. Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg ist derzeit eine Klage anhängig, die diese Gebührenpflicht für verfassungswidrig hält. Steuerpflichtige sollten gegen einen Gebührenbescheid für eine verbindliche Auskunft Einspruch mit dem Hinweis und dem Aktenzeichen der anhängigen Klage einreichen.

Quelle: Bundesfinanzministerium


Bildnachweise: © Robert Kneschke/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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