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Schecks für’s Finanzamt früher einreichen

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Seit 2007 müssen Steuerpflichtige Schecks zur Umsatzsteuer bereits 3 Tage früher als bisher einreichen.

Einige Unternehmer bezahlen ihre Umsatzsteuervorauszahlung nicht per Banküberweisung, sondern stellen Verrechnungsschecks aus, die beim Finanzamt abgegeben werden. Genau diese Schecks müssen seit diesem Jahr drei Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingereicht werden. Andernfalls können Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent der zu zahlenden Steuer entstehen. Diese Regelung soll mit aller Wahrscheinlichkeit die hohen Verwaltungskosten senken und den Steuerzahler zum Lastschrifteinzugsverfahren animieren.

Quelle: bundesfinanzministerium.de


Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com

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