Seit 2007 müssen Steuerpflichtige Schecks zur Umsatzsteuer bereits 3 Tage früher als bisher einreichen.
Quelle: bundesfinanzministerium.de
Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com
Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017
Seit 2007 müssen Steuerpflichtige Schecks zur Umsatzsteuer bereits 3 Tage früher als bisher einreichen.
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