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Finanzamt führt Risikomanagement für Steuerpflichtige ein

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. Februar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Finanzamt führt Risikomanagement für Steuerpflichtige ein
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Der Informationsdienst „steuertip“ verwies in den vergangenen Tagen auf die Einführung eines auf Bundesebene einheitlichen Systems für Risikomanagement durch die deutsche Finanzverwaltung. Anhand des neuen Risikomanagementsystems werden alle Steuerfälle in Deutschland in drei vorhandene Risikoklassen eingeteilt. Durch diese Stufen wird angegeben, wie intensiv die einzelnen Angaben einer Erklärung durch die Behörden überprüft werden müssen.

Die drei Risikoklassen des Risikomanagements

Anhand des neuen Systems für Risikomanagement werden die Intensität und auch der Zeitraum der einzelnen Prüfungen bei Steuerzahlern konkretisiert. Dabei müssen insbesondere die Steuerpflichtigen mit häufigen und umfangreichen Prüfungen rechnen, die in der Risikoklasse eins zu finden sind. Dieser sollen laut aktuellen Berichten die Einkommenssteuererklärungen zugeordnet werden, in denen mehrere Einkunftsarten zu finden sind. Auch Steuerzahler mit hohen Einkünften oder mit Einnahmen aus bestimmten Branchen müssen mit einer Einstufung in diese Klasse rechnen. Fälle dieser Art sollen künftig von den Ämtern vollumfänglich geprüft werden.

Hingegen finden sich in der Risikoklasse zwei alle die Fälle wieder, bei denen kleinere Auffälligkeiten in verschiedenen Punkten zu erkennen sind. Hierfür bedienen sich die Finanzbehörden künftig einer speziellen Software, die auf die jeweiligen Prüfungspunkte aufmerksam machen soll. Alle anderen Steuerfälle, die keinerlei Risiken erkennen lassen, finden sich in der Risikoklasse drei wieder.

Die vierte Risikoklasse

Zudem soll es in Deutschland eine vierte Risikoklasse geben. In dieser werden sich künftig alle Unternehmen wiederfinden, die vom Fiskus für eine Betriebsprüfung vorgesehen sind. Für einzelne Steuerzahler ist das neue System mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden. So müssen sich gerade diejenigen, die hohe Werbungskosten haben, auf häufige Nachfragen durch die Finanzbehörden einstellen. Gleiches gilt für die Arbeitnehmer, die Einkünfte aus mehreren Einkunftsarten aufweisen können. Ausgeschlossen von den neuen Regelungen sind Unternehmer und Selbstständige. Auch sie müssen weiterhin mit umfangreichen Prüfungen rechnen.

Quelle: https://www.steuernetz.de

Bildnachweise: © v.poth/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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