Betriebsfahrzeuge werden in der Regel auch zu privaten Zwecken genutzt. Daher ist es notwendig eine Privatkorrektur der anfallenden Kfz-Kosten vorzunehmen.
Dazu existieren zwei grundlegende Methoden, welche sich allerdings in ihrer Gewinnauswirkung sehr deutlich unterscheiden können. Zum Einen die so genannte 1%-Methode, welche eine pauschale Ermittlung des privaten Nutzungsanteils ausgehend vom Bruttolistenpreis des Kfz ist. Zum Anderen die Fahrtenbuchmethode. Hierbei wird der individuelle Privatanteil der Fahrten durch eine lückenlose Aufzeichnung ermittelt. Die persönliche Situation sollte jeder Unternehmer mit einem Berater prüfen.