Die Versteuerung des Privatanteils bei einem Lkw kann viele Unternehmer treffen. Nach der allgemeinen Meinung vieler Unternehmer schließt die Einstufung als Lkw bei der Kraftfahrzeugsteuer die Privatnutzung aus.
Das ist ein steuerlich festsitzendes Märchen, denn diese Einstufung bei der Kfz-Steuer spielt bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung keine Rolle. Vielmehr ist die Bauart und Einrichtung des Lkw ausschlaggebend.
Ausschlaggebend ist die Einrichtung
Ein klassischer Lkw ist bspw. nicht mit einer Doppelkabine ausgestattet. Das Ausstattungsmerkmal Doppelkabine unterstellt eine private Mitbenutzung und ist damit ausschlaggebend für die Anwendung der 1% Methode. Das gilt selbst dann, wenn weitere privat genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Der Versteuerung der privaten Nutzung des Lkw, kann der Unternehmer dann nur durch die genaue Führung eines Fahrtenbuches entgehen. Allgemein gilt, dass sobald die Fläche, die zur Personenbeförderung dient, größer ist als die Ladefläche, eine private Nutzung unterstellt wird.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.