Nutzt Unternehmer U für gelegentliche betriebliche Fahrten einen fremden Pkw bspw. seines Vaters, kann er diese Fahrten und die damit entstehenden Reisekosten mittels Reisekostenabrechnung abrechnen.
Dabei muss U darauf achten, das die betriebliche Nutzung des fremden Pkw nicht über 50% liegt. Weiterhin muss aus der Reisekostenabrechnung der betriebliche Zusammenhang der Fahrt klar ersichtlich sein. Eine pauschale Aussage bspw. gefahrene 420 km ist in diesem Fall nicht ausreichend. Sind die Voraussetzung erfüllt, kann der Unternehmer pro betrieblich gefahrenen Kilometer 0,30 EUR als Betriebsausgabe ansetzen. Laden Sie unsere Reisekostenvorlage!
Reisekosten waren in der Vergangenheit immer wieder Streitthema zwischen Unternehmen und Finanzämtern. Vielfach wurden die…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.