Spätestens zum Jahreswechsel stellt sich für die Unternehmer, die ihr Fahrzeug zu weniger als 50% betrieblich nutzen, die Frage: Wie berechne ich meine Fahrtkosten oder Reisekosten? Der Unternehmer hat die Möglichkeit seine betrieblich gefahrenen Kilometer mittels der pauschalen Reisekostenabrechnung abzurechnen. Er kann aber eben so gut über das gesamte Jahr ein Fahrtenbuch führen und die private Nutzung damit herausfinden.
Für einen ersten Überblick kann ein Reisekosten-Rechner helfen. Damit kann jeder Unternehmer vorab mit seinen eigenen Zahlen vergleichen, welche Methode für ihn am kostengünstigsten ist.
Die Vorsteuerproblematik (mal 50 %, mal 100 % Vorsteuer werden vom Finanzamt beim Fahrzeugkauf erstattet) ist in diesem Rechner nicht berücksichtigt. Auch ersetzt der Rechner keineswegs den Gang zum Steuerberater.