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Eine Bearbeitung der Steuererklärungen? Bloß keine Eile, lieber Fiskus, die Arbeit wartet!

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 23. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Eine Bearbeitung der Steuererklärungen? Bloß keine Eile, lieber Fiskus, die Arbeit wartet!
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Der Steuergewerkschaftschef Thomas Eigenthaler ließ verlauten, dass die Steuerzahler damit rechnen müssten, dass die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2012 keinesfalls vor Mitte März 2013 beginnen wird.

Verzögerungen nicht gerechtfertigt

Der Grund für die Verzögerung ist, dass die Softwareprogramme, die für die Bearbeitung der Steuererklärungen erforderlich sind, nicht früher umgestellt werden können. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Finanzverwaltung die Softwareumstellung nicht bereits Anfang März erledigt. Um die Steuererklärungen zu bearbeiten, müssen die Daten von Sozialversicherungsträgern, Arbeitgebern und der Rentenversicherung vorliegen. Diese übermitteln die entsprechenden Informationen jedoch spätestens bis zum 28. Februar bzw. 1. März eines jeden Jahres. Wäre der Fiskus auf die Umstellung vorbereitet, könnte somit am 2. März der „Schalter umgelegt“ werden und das Steuerjahr 2012 geprüft werden. In der Praxis gönnt sich der Fiskus jedoch kurzerhand einfach mindestens zwei Wochen mehr und verschiebt damit die Bearbeitung der Steuererklärungen nach hinten.

Gleiches Recht für alle

Wenn ein Steuerzahler seine Steuererklärung zu spät abgibt, wird er innerhalb kürzester Zeit mit einer Mahnung konfrontiert und muss im schlimmsten Falle sogar Verspätungszuschläge bezahlen (mehr zum Verspätungszuschlag lesen Sie in diesem Artikel). Der Fiskus muss sich hingegen nicht rechtfertigen, wenn längere Bearbeitungszeiten entstehen. Der Bund der Steuerzahler fordert nun, dass der Fiskus die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung für Verbraucher und Unternehmer nach hinten verschiebt, wenn er sich schon selbst so großzügig Verzögerungen einräumt.   Bisher müssen die Steuerzahler ihre Steuererklärung spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben bzw. spätestens zum 31. Dezember, wenn sie einen Steuerberater mit der Erstellung ihrer Steuererklärung beauftragt haben (wer keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hat, kann sie jedoch sieben Jahre rückwirkend einreichen, mehr dazu hier). Der BdSt schlägt vor, die Fristen für die Abgabe auf den 31. Juli bzw. für Steuerberater auf den 28. Februar zu verlängern.   Dadurch würden nicht nur die Steuerzahler wertvolle Zeit für die Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung gewinnen. Die Abgabe der Steuererklärungen würde sich zeitlich weiter auseinanderziehen und den Finanzämtern die Möglichkeit geben, die eingehenden Steuererklärungen nach und nach zu bearbeiten. Auch die Anzahl der Anträge auf Fristverlängerung würde sich sicherlich reduzieren, wodurch die Finanzämter zusätzlich entlastet würden.   Wir könnten eine solche Entwicklung nur begrüßen. Ob sich der Fiskus jedoch bezüglich einer Verlängerung der Abgabefristen tatsächlich auf Diskussionen einlassen wird, muss die Zukunft zeigen. Aktuell sind noch keine derartigen Bestrebungen der Finanzverwaltung zu erkennen.   Quelle: Bund der Steuerzahler

 


Bildnachweise: © Andrey Popov/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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