Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet mit dem Urteil vom 24.9.2008 Az. X R 58/06 im Sinne der Unternehmer und hilft beim Abbau von Bürokratie. Unternehmer, die als Gewinnermittlungsart eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden, müssen diese Entscheidung nicht jährlich dem Finanzamt gegenüber wiederholen. Das gilt, solange der Unternehmer berechtigt ist, den Gewinn mittels einer EÜR nach § 4 (3) EStG darzustellen. Die Gewinnermittlungsart bleibt bestehen, bis der Unternehmer eine andere Entscheidung trifft.
Quelle: BFH, 24.09.2008 – X R 58/06
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