Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet mit dem Urteil vom 24.9.2008 Az. X R 58/06 im Sinne der Unternehmer und hilft beim Abbau von Bürokratie. Unternehmer, die als Gewinnermittlungsart eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) verwenden, müssen diese Entscheidung nicht jährlich dem Finanzamt gegenüber wiederholen. Das gilt, solange der Unternehmer berechtigt ist, den Gewinn mittels einer EÜR nach § 4 (3) EStG darzustellen. Die Gewinnermittlungsart bleibt bestehen, bis der Unternehmer eine andere Entscheidung trifft.
Gegen Ende des Monats Juni hat der Deutsche Bundestag neue Gesetzentwürfe beschlossen, die der Modernisierung…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.