Im Finanzierungsplan wird dem Kapitalbedarf das im Unternehmen vorhandene Kapital gegenübergestellt. Dazu zählen beispielsweise Barvermögen, Bankguthaben oder andere Spareinlagen, also das so genannte Eigenkapital.
Im Artikel zum Thema Kapitalbedarfsplan haben wir bereits festgestellt, dass insbesondere Banken eine Aufstellung des betrieblichen Kapitalbedarfs verlangen, wenn es um die Vergabe eines Kredites geht. Doch den Banken reichte ein Kapitalbedarfsplan sehr selten allein aus, wie auch im wahren Leben, möchte man doch wissen, wer das alles bezahlt? So ist es auch in der Wirtschaft, so dass der Unternehmer um einen Finanzierungsplan nicht herumkommt.
Was enthält der Finanzierungsplan?
Die Differenz vom Kapitalbedarf zur Summe des Eigenkapitals wird Fremdkapital bezeichnet und stellt die Summe einen Geld dar, was der Unternehmer über Darlehen oder Kredite oder aber auch über Beteiligungen oder andere Kapitalgeber finanzieren muss. Genau das möchte die finanzierende Bank vom Unternehmer wissen. Mit dieser Aufstellung kann der Unternehmer seiner Hausbank darlegen, wie viel Geld er selbst zur Finanzierung aufbringen kann und wie viel er von anderen Unternehmern oder dem Kreditinstituten borgen, leihen oder ins Unternehmen auf andere Art und Weise einbringen muss.
Kostenlose Ermittlung der Finanzierung der Investitionen
Mit dem folgenden Onlinerechner kann der Unternehmer zunächst eine eigene Ausstellung seiner Finanzierung und damit seines Finanzierungsplans erstellen. Dieser Onlinerechner kostet kein Geld, nur etwas Zeit in der Recherche und dem zusammentragen der entsprechenden Unternehmensdaten. Ist der Finanzierungsplan erstellt, kann er ausgedruckt und mit einem Steuerberater oder Unternehmensberater detailliert besprochen werden. Selbstverständlich kann er auch abgeändert oder erweitert werden.
Wie auch bei den anderen Onlinerechner ist es möglich, den Onlinerechner zur Finanzierungsplanung in ihre eigene Homepage oder Webseite einzubauen. So können Sie auch anderen Unternehmen von der kostenlosen Möglichkeit berichten und bieten gleichzeitig wertvollen Inhalt auf Ihrer Seite an.
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Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.