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Urteile »

Freiberufler erhalten weiterhin steuerliche Vorteile

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 10. Februar 2017

Die Klage beim Bundesverfassungsgericht wurde abgewiesen. Es ging um die Besteuerung der Freiberufler mit Gewerbesteuer. Die Erlassung dieser Steuer sei nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbart, so die Kläger.

Allerdings sah das BVG (Az. 1 bvl2/04) dies anders, denn die Freiberufler würden den Gemeinden geringere Kosten verursachen, als dies bei Gewerbetreibenden der Fall sei. Deshalb müssen Freiberufler auch künftig keine Gewerbesteuer entrichten, unabhängig davon, wie hoch ihr Gewinn ist.

Quelle: bverfg.de


Bildnachweise: © Rido/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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