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Überführung ins Privatvermögen als Freiberufler

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 5. August 2016

Überführung eines Gegenstands ins Privatvermögen als Freiberufler

Oft kommt es vor, dass ein Freiberufler etwas ursprünglich für seinen Betrieb anschafft, diese Anschaffung aber nach einiger Zeit nicht mehr für den Betriebszweck benötigt und sie in sein Privatvermögen überführen will. Was steuerlich und buchhalterisch dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Buchführung bei Entnahme von Anlagevermögen

Zum einen müssen sie den aktuellen Buchwert zum Zeitpunkt der Entnahme buchen und zum anderen müssen sie den tatsächlich entnommenen Wert (Teilwert) erfassen. Aus der Differenz dieser beiden Buchungen ergibt sich dann für das Unternehmen entweder ein Buchgewinn, der tatsächlich auch in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) für den Freiberufler eine Gewinnerhöhung bedeutet und somit gegebenenfalls eine erhöhte Einkommensteuern nach sich zieht oder ein Buchverlust, welcher genau das Gegenteil von dem eben beschriebenen Fall bewirkt.

Wie der Teilwert errechnet wird

Der Teilwert ist der Wert, den ein fremder Dritter für das Wirtschaftsgut (korrekterweise: im Rahmen eines Kaufs des kompletten Unternehmens, das wird aber häufig vernachlässigt) bezahlen würde. Sie bekommen also einen solchen Wert am besten über einen Marktplatz wie eBay, Amazon oder andere Verkaufsplätze heraus. Falls Sie bspw. den Teilwert eines Notebooks mit Displayschaden herausfinden wollen, suchen Sie auf diesen Plattformen ein ähnliches Notebook und beobachten wie viel derjenige für dieses Notebook tatsächlich bekommt oder ob es überhaupt verkauft. Den entsprechenden Wert können Sie als Teilwert für ihre eigene Buchführung nutzen.

Sie können auch bei eBay das besagte Notebook zum Verkauf anbieten und einen Mindestpreis einstellen, den Sie so hoch setzen, dass sie von vornherein wissen, dass niemand dieses Notebook kaufen wird. Sie können aber über die Tage der Option nachvollziehen, wie viel Geld wirklich geboten wird und somit haben Sie genau für Ihr Notebook den Teilwert oder den Marktwert ermittelt. (Marktwert und Teilwert, Obwohl es nicht gleich ist).


Bildnachweise: Gerhard Seybert - fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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