Bei dem Kauf einer Garage, die ausschließlich gewerblich genutzt wird, ist klar, dass der gesamte Kaufpreis steuerlich absetzbar ist. Ob jedoch eine garage, in der beispielsweise ein teilweise privat genutzter Firmenwagen steht, voll absetzbar ist, ist eine kompliziertere Frage. Die erfreuliche Antwort hierauf ist jedoch, dass der Privatanteil am Grundstück durch die Kfz-Nutzung im Rahmen der 1%-Regelung oder des Fahrtenbuches bereits voll abgedeckt wird.
Der Kaufpreis einer teilweise privat genutzten Kfz-Stellfläche ist also ebenfalls gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 zu 100% abschreibungsfähig.
Eintragung im Anlagevermögen und Restnutzungsdauer
Natürlich ist es nötig, die Garage im Anlagevermögen einzutragen. Die Abschreibung erfolgt über eine betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer. Angemessen sind hier 10 Jahre.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.