Das deutsche Steuerrecht ist so kompliziert, dass kaum ein Unternehmer ohne die Beratung eines Steuerberaters auskommt. Selbst für die Steuerberatungskosten müsste der Unternehmer eine Beratung in Anspruch nehmen,
Steuerberatungskosten sind Betriebsausgabe
Berät der Steuerberater den Unternehmer zu den Belangen des Unternehmens, sei es zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Investitionszulage oder Gewinnmaximierung, dann sind die Beratungskosten betrieblich veranlasst. Diese Kosten sind für den Unternehmer ohne Zweifel als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Steuerberatungskosten zählen zu den Kosten der privaten Lebensführung
Erhält der Unternehmer eine steuerliche Beratung zu privat veranlassten Themen, wie z.B. Erbschaftssteuer, Eigenheimzulage oder das Ausfüllen des Mantelbogens bzw. der Anlage Kinder ist eine betriebliche Veranlassung nicht gegeben. Diese Anteile der Steuerberatungskosten zählen zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind damit nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Hinweis: Die Steuerberater schlüsseln ihre Rechnungen im Allgemeinen nach betrieblich und privat veranlassten Kosten auf, so dass eine Aufteilung in Betriebsausgaben und privat veranlasste Kosten leichter fällt.
Quelle: Pressemitteilung BMF
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