Bei dem Kauf einer Garage, die ausschließlich gewerblich genutzt wird, ist klar, dass der gesamte Kaufpreis steuerlich absetzbar ist. Ob jedoch eine garage, in der beispielsweise ein teilweise privat genutzter Firmenwagen steht, voll absetzbar ist, ist eine kompliziertere Frage. Die erfreuliche Antwort hierauf ist jedoch, dass der Privatanteil am Grundstück durch die Kfz-Nutzung im Rahmen der 1%-Regelung oder des Fahrtenbuches bereits voll abgedeckt wird. Der Kaufpreis einer teilweise privat genutzten Kfz-Stellfläche ist also ebenfalls gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 zu 100% abschreibungsfähig.
Eintragung im Anlagevermögen und Restnutzungsdauer
Natürlich ist es nötig, die Garage im Anlagevermögen einzutragen. Die Abschreibung erfolgt über eine betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer. Angemessen sind hier 10 Jahre.
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wird die erste Steuersenkung bereits ab dem kommenden Jahr bemerkbar sein. Das neue…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.