≡ Menu

Gewerbliche Tätigkeit in Mietwohnung erlaubt?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (56 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...

Der Bundesgerichtshof hat dazu folgendes festgestellt:
Nutzung der Mietwohnung zu gewerblichen Zwecken nur bei nicht störendem Einwirken auf Mietsache.

Die Ausübung eines Gewerbes in einer zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung kann eine Pflichtverletzung darstellen und somit eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Dies hat der Bundesgerichtshof zur Nutzung der Mietwohnung zu gewerblichen Zwecken entschieden.

Quelle: Bundesgerichtshof; Urteil vom 14.07.2009 [Aktenzeichen: VIII ZR 165/08]

gefunden bei: http://www.kostenlose-urteile.de/newsview8150.htm


Bildnachweise: © Superingo/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen