Mit Ende des Jahres sollte das Gründercoaching eigentlich auslaufen, nun wurde das Programm bis zum 30.04.2015 verlängert. Wer jedoch in Genuss dieser Förderung kommen möchte, sollte schnell sein und ist auch mit geänderten Richtlinien konfrontiert. Dennoch können Selbstständige in der Gründungsphase von der geförderten Beratung profitieren
Förderbare Beratungen
Nur wer bisher aufmerksam das Kleingedruckte der Förderdatenbank der BMWI, wo das Formular für die Förderung des Gründercoachings Deutschland zum Download bereitsteht, gelesen hat, wusste von der Verlängerung bis zum 30.04.2015. Gefördert werden nach wie vor betriebswirtschaftliche Themen zu denen sich die Unternehmen beraten lassen können. Dazu gehört beispielsweise die Neukundengewinnung, Marketingstrategien, die auch die Präsenz im Internet inkludieren oder Beratungen zur Planung des Unternehmens werden gefördert.

Neuerungen für Unternehmen in der Gründungsphase
Neu hinzu kommt jedoch die Anforderung an die Unternehmen, dass diese nicht länger als zwei Jahre bestehen dürfen, wenn sie die Förderung im Rahmen des Gründercoachings für Deutschland beantragen wollen. Unternehmen, die eine Beratung trotzdem in Anspruch nehmen wollen, sollten sich dann im Bezug auf eine Förderung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wenden, denn hier gibt es noch Förderungen im Ausmaß von 50% für Beratungen bis maximal 1.500 Euro.
Wolfgang Dykiert, Kooperationspartner und Gründungsberater teilte am 05.12.2014 mit:
„Nach Rücksprache mit IHK und KfW gelten die aktuellen Richtlinien zur Antragstellung UNVERÄNDERT weiter! D.h. Unternehmen die nicht älter als 5 (nicht wie in dem Artikel angegeben 2) Jahre alt sind, können noch bis 30.04.2015 das mit 50% bezuschusste Gründungscoaching Deutschland beantragen. Der maximale Zuschuss beträgt 3.000€.
Bildnachweise: © Robert Kneschke/Fotolia.com