Bis zum 31.12.2000 galt schonmal die nun wieder eingeführte Höchstgrenze bei der degressiven Abschreibung von maximal 30% oder dem Dreifachen der linearen Abschreibung.
Quelle:
Bundesregierung
Bildnachweise: © Gina Sanders/Fotolia.com
Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017
Bis zum 31.12.2000 galt schonmal die nun wieder eingeführte Höchstgrenze bei der degressiven Abschreibung von maximal 30% oder dem Dreifachen der linearen Abschreibung.
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Bundesregierung
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