≡ Menu

Degressive Abschreibung wieder da!

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Erst einmal für 2009 und 2010 hat die Bundesregierung mit ihrem Konjunkturprogramm die degressive Abschreibungsmethode wieder eingeführt. Die Höhe der degressiven Abschreibung ist mit dem 2,5-fachen der linearen Abschreibung aber max. 25 % festgelegt.

Die Anschaffung von hochwertigen, langlebigen Wirtschaftgütern sollte der Unternehmer in das Jahr 2009 verschieben. Warum das so ist, erklärt folgendes Beispiel.

Beispiel
Der Unternehmer U kauft 2008 ein Abgasmeßgerät im Wert von 26.000,- EUR netto. Die Abschreibungsdauer beträgt 8 Jahre. Der jährliche Abschreibungsbetrag beträgt 3.250,- EUR (26.000,- EUR / 8 Jahre).
Kauft U dieses Meßgerät erst 2009, ergibt sich für 2009 ein Abschreibungsbetrag von 6.500,- EUR (25% von 26.000,- EUR) und für 2010 von 4.875,- EUR (25% von 19.500,- EUR).

Vergleich in EUR
Abschreibung 2009Abschreibung
2010
Summe Restbuchwert
Kauf in 20083.2503.2506.50019.500
Kauf in 20096.5004.87511.37514.625

Der Unternehmer kann durch die Anschaffung in 2009 und der degressiven Abschreibungsmethode eine Gewinnminderung in Höhe von 4.875,- EUR (19.500,- abzgl. 14.625,-) für die Jahre 2009 und 2010 verzeichnen.

Bei welchen Wirtschaftgütern findet die degressive Abschreibung keine Anwendung?

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 1.000,- EUR müssen auch weiterhin im GWG-Sammelpool erfasst und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben werden. Somit darf die degressive Abschreibung hier nicht angewendet werden.
Bei Wirtschaftsgütern mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) von 4 Jahren ist der degressive und lineare Abschreibungsbetrag identisch. Bei einer ND von weniger als 4 Jahren ist der lineare Abschreibungsbetrag höher.

Beispiel
Unternehmer U kauft einen PC mit Anschaffungskosten in Höhe von 1.500,- EUR. Die ND des PCs ist mit 3 Jahren festgelegt. Der lineare Abschreibungsbetrag beträgt jährlich 500,- EUR (1.500,-./ 3 Jahre) oder 33,33 %. Weil der degressive Abschreibungsbetrag auf 25 % begrenzt ist findet er in diesem Fall keine Anwendung.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Sofern sie keinen Steuerberater an ihrer Seite haben, können wir Ihnen den Service von steuerberaten.de empfehlen. Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Onlinesteuerberater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können.

Quelle: Pressestelle BMF


Bildnachweise: © Saklakova/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen