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Abschaffung der degressiven Abschreibung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

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Abschaffung der degressiven Abschreibung
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Der Bundestag hat mit Beschluss am 25.05.2007 den Weg für die Unternehmenssteuerreform ab dem Jahr 2008 freigemacht. Damit schafft der Gesetzgeber die degressive Abschreibung ab. Dem Unternehmer wird somit ein wichtiges Instrument zur Steuerung und Optimierung seines Unternehmensgewinns genommen. Die Folgen daraus sind: Steigende Unternehmergewinne und somit eine höhere steuerliche Belastung der Unternehmen, was nicht zuletzt eine Abdämpfung der Investitionstätigkeit und somit die Veralterung des Anlagevermögens der Unternehmen bedeutet. So wird der beginnende Aufschwung gleich im Keim erstickt.

Quelle: BMF sowie Bundesregierung


Bildnachweise: © Christian Müller/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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