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Gründercoaching Deutschland – Kfw hört Ende 2015 auf

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 24. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Gründercoaching Deutschland – Kfw hört Ende 2015 auf
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Bereits im März diesen Jahres berichteten wir über das vorläufige Nachfolgemodell des „Gründercoaching Deutschland“. Da es noch kein richtiges Nachfolgemodell gab, sprang die Kfw vom 01. Mai 2015 bis 31.12.2015 nochmals ein und führte das Programm in abgeänderter Form weiter. Doch nun steht fest: Am 31.12.2015 zieht sich die Kfw Bank zurück.

Berlin, 23. Oktober 2015 – Das sich die Kfw aus dem Gründercoaching Deutschland zurückziehen möchte, ist nicht neu. Bereits seit 2 Jahren wird darüber disskutiert. Doch nun ist es endgültig: Die aktuellen Förderungen gelten nur noch bis 31.12.2015.

Ab 2016 soll dann das Programm auf das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übergehen. Auch das wurde bereits im April diesen Jahres beschlossen. Die Details zum Nachfolgeprogramm sind zwar noch nicht endgültig, allerdings gibt es bereits einige Hinweise, die das BMWi Ende Juli in einer Pressemitteilung verlauten ließ.

Zum Jahreswechsel könnte es eng werden

Wer dieses Jahr noch die aktuelle Förderung in Anspruch nehmen will, sollte sich beeilen. Zwar ist die Beantragung des bisherigen Gründercoaching Deutschland noch bis 15.12.2015 bei den Regionalpartnern der Kfw möglich. Allerdings sollte sich niemand so lange noch Zeit lassen. Ende des Jahres ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Außerdem sollte so eine Entscheidung in Ruhe besprochen werden und nicht auf den letzten Drücker.

Eckpunkte des Nachfolgeprogramms stehen

Das BMWi machte bereits die Eckpunkte des neuen Programms kund. Aktuell lauten diese wie folgt:

  • Bisheriges Gründercoaching Deutschland und diverese andere Programme sollen zu einem einheitlichen Programm zusammengeführt werden.

  • Förderkonditionen richten sich nach der Phase in der das Unternehmen sich befindet:

    1. Neugründungen – Bis 2 Jahre nach Gründung:

    • Maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro

    • Fördersatz: 80 Prozent in den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig), Region Lüneburg 60 Prozent, Rest 50 Prozent

        2. Bestehende Unternehmen – seit mindestens 2 Jahren

    • Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro

    • Fördersatz: genau wie Punkt 1

        3. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten:

    • Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro

    • Fördersatz: bundesweit 90 Prozent

Die neuen Regelungen sollen ab 2016 in Kraft treten. Ansprechpartner ist dann wie vorgesehen das BAFA. Die Anträge sollen zukünftig online eingereicht werden. Aktuell stehen für das nächste Jahr 16 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Generell muss das Parlament den Vorschlägen noch zustimmen, damit es zum 01. Januar 2016 in Kraft treten kann.


Bildnachweise: © Robert Kneschke/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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