Garantieleistung stellt untrennbare Verbindung zum eigentlichen Fahrzeugkauf dar.
Die Vergabe von händlereigenen Garantien anlässlich eines Pkw-Kaufs ist – ebenso wie der Fahrzeugkauf selbst – umsatzsteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Quelle
Finanzgericht Münster, Urteil vom 08.06.2009 (Aktenzeichen: 5 K 3002/05 U)