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Investitionszulagengesetz 2007

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Sofern der Betrieb des Unternehmers im Fördergebiet liegt, d.h. die neuen Bundesländer einschließlich Berlin, er zu dem verarbeitenden Gewerbe zählt oder zu den produktionsnahen Dienstleistungen und es sich um eine Erstinvestition handelt, durch welche neue Wirtschaftsgüter angeschafft werden, kann eine Investitionszulage beantrag werden, welche bis zu 27,5% betragen können. Es lohnt sich also mit einem Steuerberater zu sprechen, der die genauen Voraussetzungen für das Unternehmen.

Quelle: Investitionszulagengesetz 2007 sowie Bundesregierung via Datev


Bildnachweise: © rcfotostock/Fotolia.com

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