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Voraussetzungen der Familienversicherung für Selbstständiger

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Elternzeit und nebenberuflich Selbständigkeit

Die Familienversicherung ist eine der besonders günstigen Lösungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung hervorgebracht hat. Zwar ist es durchaus so, dass die private Krankenversicherung für Selbstständige meist günstiger ist, aber gerade, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, wendet sich das Blatt. Generell gilt, dass die Familienversicherung für den Selbstständigen nur bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit möglich ist. Diese darf nicht mehr als 18 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen. Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit muss der Selbstständige sich alleine versichern.

Kinder in der Familienversicherung

Wenn Kinder da sind, müssen diese natürlich auch krankenversichert werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass sie demjenigen Elternteil zugeordnet werden, der mehr Geld zum Lebensunterhalt beiträgt. Ist also ein Partner selbstständig und privat versichert, liegt sein Einkommen aber unterhalb des Einkommens des gesetzlich versicherten Partners, bleiben die Kinder bei letzterem in der Familienversicherung versichert.

Verdient der selbstständige Partner mehr Geld und ist privat versichert, muss auch für die Kinder eine private Krankenversicherung, zumindest aber eine gesetzliche Krankenversicherung mit eigenem Beitrag abgeschlossen werden.

Private Versicherung oder Familienversicherung?

Natürlich kann sich der Selbstständige auch freiwillig weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. In diesem Fall werden auch Partner und Kinder in der Familienversicherung mit versichert, ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen.

Bei der privaten Versicherung muss dagegen für den Partner und jedes Kind ein eigener Vertrag abgeschlossen werden, so dass die Kosten schnell in massive Höhen steigen können.

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Quellen:
https://www.gruenderlexikon.de

Bildnachweise: © Pixel-Shot/stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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