Nicht nur die Mehrwertsteuer steigt mit satten 3% und macht den Unternehmern das Leben schwer, sondern auch die Versicherungssteuer, welche zufälligerweise auch 16% betrug und nun auf 19% angehoben wurde.
Der Unternehmer kann diese Verteuerung zwar als Betriebsausgabe ansetzen, aber nur, wenn es sich auch um eine betriebliche Versicherung handelt. Ausgenommen von der Steigerung der Versicherungssteuer auf 19% sind private Krankenversicherungen, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Die zuletzt genannten sind aber ohnehin private Versicherungen, welche nicht zu Betriebsausgaben führen könnten, mit oder ohne Erhöhung.