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Bürokratieabbau: Erhöhung der Buchführungspflicht-Grenze geplant

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Bürokratieabbau: Erhöhung der Buchführungspflicht-Grenze geplant
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Nachdem die Regelungen zur steuerrechtlichen Buchführungspflicht zuletzt im Jahre 2003 durch das damalige Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen gelockert wurden (wir berichteten), steht nun offenbar die nächste Reform an: 

das „Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ sieht eine erneute Erleichterung vor.

So unterliegen gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, deren gewerbliche Umsätze außer den steuerfreien Umsätzen nach §4 Nr. 8 bis 10 UStG über 350.000 Euro pro Jahr liegen, derzeit der Buchführungspflicht (§141 Abs. 1 Nr. 1 AO). Diese Grenze war 2003 von zuvor 260.000 Euro erhöht worden, was schon damals eine ganze Anzahl kleinerer Betriebe von der bürokratischen Buchführungspflicht befreite – und von den Kosten für den Steuerberater, der zur Erfüllung dieser Pflicht in aller Regel in Anspruch genommen wird. Diese Grenze soll nunmehr offenbar erneut angehoben werden, diesmal aber auf 500.000 Euro.

Eine gleichzeitige Anhebung der Gewinngrenze von derzeit 30.000 Euro ist jedoch offenbar nicht geplant. Wer also mehr als 2.500 Euro Gewinn pro Monat aus Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielt, wird nach wie vor buchführungspflichtig (§141 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO). Da aber 2.500 Euro pro Monat Gewinn zu erzielen leichter ist als eine halbe Millionen Umsatz pro Jahr, bietet der Gesetzentwurf zugleich auch einen Anreiz, durch verschärfte Maßnahmen zur Steuervermeidung den Gewinn kleinzurechnen – also beispielsweise zu investieren, entsprechende Abschreibungen in Anspruch zu nehmen und dadurch der Buchführungspflicht zu entgehen. Was sinnvoll ist, denn die Abschreibungsregeln wurden ebenfalls gelockert. Das Gesetz ist damit zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung – aber insgesamt wohl doch noch eher ein Reförmchen.

Die Änderungen werden wie üblich vor Inkrafttreten der Neuregelungen in den Schriftwerken der BWL CD berücksichtigt sein.

Quellen: Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern tritt in Kraft | Rolle Rückwärts: Degressive Abschreibung bald wieder wie vor 2001? | Skript zu den Grundlagen der Buchführung


Bildnachweise: © Andrey Popov/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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