Der Bundestag hat mit dem beschlossenen Bürokratieabbau-Gesetz ab 2009 die Schwellenwerte für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen angehoben.
Ein Unternehmer muss die Voranmeldung monatlich abgeben, wenn er im Vorjahr mehr als 7.500,- EUR (vorher 6.136,- EUR) monatliche Umsatzsteuerschuld hatte. Vierteljährlich muss die Voranmeldung bei einer Umsatzsteuerschuld von 1.000,- bis 7.500,- EUR (vorher 512,- bis 6.136,-) und jährlich bei einer Umsatzsteuerschuld von weniger als 1.000,- EUR (vorher 512,- EUR).
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 24.01.2012 die Pauschbeträge für Sachentnahmen in diversen Gewerbezweigen für…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.