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Bürokratieabbau zeigt erste Früchte

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 7. Februar 2017

Der Bundestag hat mit dem beschlossenen Bürokratieabbau-Gesetz ab 2009 die Schwellenwerte für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen angehoben.

Ein Unternehmer muss die Voranmeldung monatlich abgeben, wenn er im Vorjahr mehr als 7.500,- EUR (vorher 6.136,- EUR) monatliche Umsatzsteuerschuld hatte. Vierteljährlich muss die Voranmeldung bei einer Umsatzsteuerschuld von 1.000,- bis 7.500,- EUR (vorher 512,- bis 6.136,-) und jährlich bei einer Umsatzsteuerschuld von weniger als 1.000,- EUR (vorher 512,- EUR).

Quelle: Bürokratieabbau-Gesetz ab 2009, Bundestag


Bildnachweise: © Andrey Popov/Fotolia.com

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