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Pokergewinne steuerpflichtig? Jetzt wird der Fiskus fast schon dreist

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Pokergewinne steuerpflichtig? Jetzt wird der Fiskus fast schon dreist
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Die deutschen Gesetze sahen bisher vor, dass Gewinne, die aus Wetten, Lotterien, Spielen und ähnlichen Quellen bezogen werden, nicht als Einkommen versteuert werden müssen. Dies galt lange Zeit natürlich auch für Pokergewinne.

Nachdem das Spiel jedoch in den letzten Jahren an Fans gewonnen hat und sich immer mehr „Berufspokerspieler“ etablieren, die riesige Gewinne einfahren, scheint der Fiskus seine diesbezügliche Strategie doch noch einmal zu überdenken.

Die Berufsmäßigkeit

Die Finanzbehörden gehen offenbar davon aus, dass Pokergewinne steuerpflichtig sein können, wenn der Spieler von Berufswegen pokert. Doch wann übt man „Poker“ berufsmäßig aus? Der Bund der Steuerzahler hat in einschlägigen Foren recherchiert und dabei Erschreckendes festgestellt: Offenbar wurden bereits Spieler als berufsmäßig eingestuft, wenn sie an zwei Turnieren pro Monat teilgenommen hatten. Für die Finanzbehörden spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um offizielle Turniere oder um illegale „Hinterzimmerrunden“ handelt. Ebenso macht es keinen Unterschied, ob man in einem Präsenz-Turnier oder in einem Online-Turnier Gewinne einfährt.

Empfehlung des Bundes der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Pokerspielern, sich stets Notizen zu ihren Spielen zu machen, um später ggf. nachweisen zu können, wann und in welchem Umfang an Turnieren teilgenommen wurde. Wichtig ist hierbei der Zeitpunkt des Turniers sowie die Höhe der erzielten Gewinne (und ggf. Verluste). Zudem wird empfohlen, auch festzuhalten, welche Ausgaben angefallen sind, z. B.

  • Fahrtkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegung
  • Startgelder
  • Einsätze

Hintergrund ist der: Wenn eines Tages ein Prüfer an die Türe klopft, kann man anhand dieser Aufzeichnungen nachweisen, in welchem Umfang man gespielt hat. Wenn der Fiskus dann tatsächlich der Meinung ist, dass man nicht mehr als Hobbypokerspieler eingestuft werden kann, kann man wenigstens auch die „Betriebsausgaben“ sowie eventuell entstandene Verluste geltend machen. Auf jeden Fall kann durch diese Aufzeichnungen vermieden werden, dass die Gewinne geschätzt werden und dadurch eventuell eine höhere Steuerlast entsteht, als gerechtfertigt wäre.

Fazit

Der Fiskus scheint es wohl nötig zu haben, jetzt auch noch Spieler auszunehmen, obwohl diese ihre Gewinne nur bedingt beeinflussen können. Da wird geltendes Recht soweit gedehnt, bis es dem Fiskus zu Mehreinnahmen verhilft. In Ordnung ist das sicherlich nicht. Aber zur Sicherheit sollten sich Pokerspieler wohl an die Empfehlung des Bundes der Steuerzahler halten.


Bildnachweise: © georgejmclittle/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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