Das Bundesfinanzministerium Berlin hat mit Schreiben vom 12.12.2014, Az.: IV A 4 – S-1547 / 13 / 10001-02, die für das Jahr 2015 geltenden Pauschbeträge für Sachentnahmen (unentgeltliche Wertabgaben) für verschiedene Gewerbezweige bekannt gegeben.
Ermittlung der Pauschbeträge
Das Statistische Bundesamt ermittelt die Pauschbeträge durch die für private Haushalte festgestellten Aufwendungen für Nahrungsmittel und Getränke. Durch diese Regelung erhält der steuerpflichtige Gewerbetreibende eine Erleichterung, da er auf Aufzeichnungen verzichten kann. Der Gewerbetreibende kann die Einzelentnahmen pauschal buchen. Die jeweiligen Beträge gelten für eine erwachsene Person und einen Zeitraum von einem Jahr. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr entfällt der Pauschbetrag ganz. Für Kinder bis zu vollendeten zwölften Lebensjahr kann die Hälfte des Wertes angesetzt werden. Tabakwaren sind nicht in den Pauschbeträgen enthalten. Diese sind aufgrund von Schätzungen hinzuzuzählen.
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer | |||
Gewerbezweig | ermäßigter Steuersatz (in Euro) | voller Steuersatz (in Euro) | insgesamt (in Euro) |
Bäckerei | 1.192 | 402 | 1.594 |
Fleischerei/Metzgerei | 925 | 831 | 1.756 |
Gaststätten aller Art a) mit Abgabe von kalten Speisen b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen | 1.166 1.608 | 978 1.755 | 2.144 3.363 |
Getränkeeinzelhandel | 94 | 295 | 389 |
Café und Konditorei | 1.152 | 643 | 1.795 |
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.) | 643 | 67 | 710 |
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.) | 1.313 | 750 | 2.063 |
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.) | 295 | 215 | 510 |
Abweichungen
Änderungen, wie Zu- oder Abschläge durch individuelle Ess- oder Trinkgewohnheiten, sowie Urlaub und Krankheit sind nicht zugelassen. Bei der Berechnung wurde das übliche Warensortiment des jeweiligen Gewerbezweiges berücksichtigt. Bei gemischten Betrieben, wie beispielsweise einer Bäckerei mit Metzgerei wird der höhere Pauschbetrag des jeweiligen Gewerbebetriebes angesetzt.
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