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Neuregelung bei der Pendlerpauschale

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Neuregelung bei der Pendlerpauschale
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Nachdem am 01.01.2007 die Pendlerpauschale insofern gestrichen wurde, dass sie erst ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden konnte, wurde diese Regelung nur ein Jahr später wieder aufgehoben. Für Sie als Unternehmer gelten dabei die gleichen Regelungen, wie für jeden Arbeitnehmer.

Das bedeutet: Müssen Sie von Ihrer Wohnung zum Büro fahren, können Sie hierfür die Pendlerpauschale steuerlich geltend machen.

Firmenwagen oder privater Wagen entscheidet bei Pendlerpauschale

Natürlich müssen Sie als Unternehmer noch unterscheiden, mit welchem Wagen Sie ins Büro fahren. Der Firmenwagen und alle mit ihm zusammenhängenden Kosten werden in der Regel aus den finanziellen Mitteln der Firma bezahlt. Hierfür können Sie in Ihrer privaten Steuererklärung auch keine Pendlerpauschale ansetzen. Zusätzlich müssen Sie den Dienstwagen nach der Ein-Prozent-Methode versteuern oder Sie müssen ein Fahrtenbuch führen.

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihren Wagen nicht ins Betriebsvermögen mit einfließen lassen. Tragen Sie alle Kosten privat, können Sie weiterhin die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.

Steuererklärung 2007: Pendlerpauschale berichtigen

Sofern Sie sich ein Büro in der Nähe Ihrer Wohnung gesucht haben, haben Sie vermutlich bei der Steuererklärung 2007 keine Pendlerpauschale angegeben. Demzufolge kann auch keine automatische Erstattung der Kosten erfolgen. Sie sollten diese im Nachgang mit einem formlosen Schreiben an das Finanzamt anfordern. So erhalten Sie trotzdem die Pendlerpauschale verrechnet und können eine Erstattung Ihrer geleisteten Steuerzahlungen erhalten.

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Bildnachweise: © whitelook/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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