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PC-Kosten ohne häusliches Arbeitszimmer absetzbar?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 1. April 2017

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Ab 2007 muss der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer angesiedelt sein, um dessen Aufwendungen als Betriebsausgabe ansetzen zu können.

Das trifft nur auf wenige Ausnahmen wie z. B. der Hausgewerbetreibende zu. Die Kosten der Anschaffung von beruflich erforderlichen Arbeitsmitteln wie ein PC, der Schreibtisch oder der Bürostuhl sind weiterhin auch ohne Arbeitszimmer abzugsfähig. Dabei ist es unerheblich wo der Schreibtisch in der Wohnung steht.

Quelle: BMF sowie Bundesregierung via DATEV


Bildnachweise: © peshkova/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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