Das Jahressteuergesetz 2010 sieht einige neue Regelungen vor. So soll die Steuerschuldnerschaft erweitert werden.
Nach § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG soll ab 2011 auch auf Lieferungen von Altmetallen, Industrieschrott und anderweitigen Abfällen eine Steuer erhoben werden. Diese ist fällig zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, spätestens jedoch im Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Lieferungen erbracht wurden.
Nach §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG wird weiterhin die Steuerschuldnerschaft für die Reinigung von Gebäuden erweitert. Hierunter fallen insbesondere die Reinigung von Gebäuden, samt Fassadenreinigung, die Reinigung von Inventar und Fenstern. Auch hier wird die Steuer mit Stellung der Rechnung, bzw. im Monat nach der erbrachten Leistung fällig. Dadurch sollen Steuerausfälle verringert werden.
Sofern der Betrieb des Unternehmers im Fördergebiet liegt, d.h. die neuen Bundesländer einschließlich Berlin, er…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.