Das Jahressteuergesetz 2010 sieht einige neue Regelungen vor. So soll die Steuerschuldnerschaft erweitert werden.
Nach §13b Abs. 2 Nr. 8 UStG wird weiterhin die Steuerschuldnerschaft für die Reinigung von Gebäuden erweitert. Hierunter fallen insbesondere die Reinigung von Gebäuden, samt Fassadenreinigung, die Reinigung von Inventar und Fenstern. Auch hier wird die Steuer mit Stellung der Rechnung, bzw. im Monat nach der erbrachten Leistung fällig. Dadurch sollen Steuerausfälle verringert werden.
Quelle: Haufe Info-Brief 03/10
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