≡ Menu
Urteile »

Vorsteuerabzug bei pauschaler oder ungenauer Leistungsbeschreibung

Von: Frank Schroeder • Veröffentlicht: 10. Februar 2017

Eine pauschale Leistungsbeschreibung auf der Rechnung schließt für den Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug aus.

 Das geht aus dem am 17.12.2008 veröffentlichten Urteil des BFH V R 59/07 hervor. In der dem Urteil zu Grunde liegenden Rechnung, wurde als Leistungsbeschreibung aufgeführt:

„Für technische Beratung und technische Kontrolle im Jahr 1996…“.

Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, können Sie unter Muster und Vorlagen ersehen.

Quelle: BFH Urteil V R 59/07 vom 17.12.2008


Bildnachweise: © alfexe/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen