Eine pauschale Leistungsbeschreibung auf der Rechnung schließt für den Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug aus.
“Für technische Beratung und technische Kontrolle im Jahr 1996…”.
Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, können Sie unter Muster und Vorlagen ersehen.
Quelle: BFH Urteil V R 59/07 vom 17.12.2008
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