Eine pauschale Leistungsbeschreibung auf der Rechnung schließt für den Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug aus.
Das geht aus dem am 17.12.2008 veröffentlichten Urteil des BFH V R 59/07 hervor. In der dem Urteil zu Grunde liegenden Rechnung, wurde als Leistungsbeschreibung aufgeführt:
„Für technische Beratung und technische Kontrolle im Jahr 1996…“.
Eine GbR Gründung ist bei Existenzgründern ebenso beliebt, wie eine Gründung als Einzelunternehmer. Die Gründer…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.