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Anschaffungskosten

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

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Anschaffungskosten
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Anschaffungskosten

Was sind Anschaffungskosten?

Gemeinhin wird angenommen, dass Anschaffungskosten dem Kaufpreis eines Gutes entsprechen. Dies ist zwar oberflächlich betrachtet korrekt, bezogen auf die Buchhaltung und Rechnungslegung von Unternehmen jedoch viel zu ungenau. So sind etwa Bemühungen um den Kauf eines Gutes, sowie dessen Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand ebenfalls den Anschaffungskosten hinzuzurechnen. Wie Unternehmen Anschaffungskosten ermitteln und Anschaffungskosten buchen, ist Teil der nachfolgenden Ausführungen. Auch die verschiedenen Prinzipien und wie mit Anschaffungskosten laut HGB umzugehen ist, wird erklärt.

Wichtig: In Deutschland wird zwischen Anschaffungs- und Herstellungskosten unterschieden. Herstellungskosten werden für intern hergestellte Güter errechnet, Anschaffungskosten für erworbene Güter. Anschaffungs- und Herstellungskosten werden je nach Rechnungslegungsstandard (etwa HGB oder IFRS) unterschiedlich bewertet. Dies ist dann relevant, wenn ein Unternehmen nicht nur bilanziert, sondern auch international tätig ist.

Wie setzen sich die Anschaffungskosten zusammen?

Die Anschaffungskosten lassen sich regelmäßig ausgehend vom Anschaffungspreis wie folgt berechnen:

Berechnet werden:Beschreibung
AnschaffungspreisDer reguläre Kaufpreis eines Gutes. Rechnungsgrundlage kann beispielsweise der Listenpreis oder ein konkretes Angebot sein.
minus AnschaffungspreisminderungenPreisminderungen müssen vom Anschaffungspreis abgezogen werden. Dazu gehören etwa Preisnachlässe, Mengenrabatte oder auch der Abzug von Skonto bei zügiger Zahlung.
plus zurechenbare AnschaffungsnebenkostenDer Umfang von zurechenbaren Anschaffungskosten variiert stark. Grundsätzlich können jedoch jegliche Kosten darunter verstanden werden, die für den Kauf eines Gutes entstehen. Dies sind etwa Frachtkosten, Verkehrssteuern oder Verpackungssteuern. Beim Immobilienerwerb oder Neubau können entsprechend die Kosten für Grundbucheintragungen, Notare und bauvorbereitende Maßnahmen hinzugerechnet werden. Das deutsche Bilanzrecht schreibt vor, dass die Anschaffungsnebenkosten nur dann aktiviert werden dürfen, wenn diese einem Gut direkt zurechenbar sind. Verwaltungsgemeinkosten gehören also nicht dazu.
plus nachträgliche AnschaffungskostenAufwendungen, die erst nach dem Kauf oder der Inbetriebnahme anfallen, können ebenso aktiviert werden. Darunter fallen etwa bauliche Veränderungen die für eine Inbetriebnahme nötig sind.
= AnschaffungskostenDie Summe der zuvor genannten Bestandteile ergibt schließlich die Anschaffungskosten, die steuerrechtlich angesetzt werden können.

Was gehört zu den Anschaffungsnebenkosten?

Im Rahmen eines Immobilienerwerbs oder Neubaus können Unternehmen, wie zuvor angedeutet, großzügig Anschaffungsnebenkosten einrechnen. Da dies bei anderen Gütern nicht möglich ist, werden nachfolgend typische Anschaffungsnebenkosten aus diesem Bereich dargestellt:

  • Ist es für einen Neubau nötig, bestehende Gebäude abzureißen, so können zunächst die Abbruchkosten hinzugerechnet werden. Wurde das abzureißende Gebäude noch benutzt, so darf auch dessen Restbuchwert hinzugerechnet werden. Dieses Vorgehen ist auch unter dem Begriff Wertopfertheorie Es darf jedoch keine Abbruchabsicht seitens des Eigentümers bestehen. Diese wird regelmäßig kritisch geprüft, wenn der Erwerb eines abzureißenden Gebäudes nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.

Wie unterscheidet man Verwaltungsgemeinkosten und Anschaffungsnebenkosten?

Auch Fahrtkosten können Anschaffungsnebenkosten sein.
Auch Fahrtkosten können Anschaffungsnebenkosten sein.

Verwaltungsgemeinkosten dürfen nicht als Anschaffungsnebenkosten geltend gemacht werden. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen Personalkosten im Rahmen einer Anschaffung geltend machen können. Dazu muss eindeutig nachvollziehbar sein, wer wann und wie mit einer Anschaffung beschäftigt war. Wurde etwa ein Mitarbeiter damit beauftragt, Maschinen bei einem Hersteller zu besichtigen, so zählen nicht nur die für diese Dauer angefallenen Personalkosten, sondern auch weitere Kosten, wie Fahrt- und Reisekosten. Entscheidend ist, dass diese also in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der jeweiligen Anschaffung stehen.

Was ist mit der Umsatzsteuer im Rahmen der Anschaffungskosten?

Ist ein Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt, so darf die Umsatzsteuer den Anschaffungskosten hinzugerechnet werden. Anderenfalls muss diese entsprechend abgezogen werden. Entsprechend geregelt ist dieses Vorgehen in § 9b Abs. 1 EStG.

Was muss bei Geschäften in Fremdwährungen beachtet werden?

Der Kaufzeitpunkt spielt eine große Rolle für den Anschaffungspreis.
Der Kaufzeitpunkt spielt eine große Rolle für den Anschaffungspreis.

Maßgeblich für den Anschaffungspreis ist der Zeitpunkt des Erwerbs. Der zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Wechselkurs hat für die Berechnung der Anschaffungskosten stets Bestand. Ändert sich etwa im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Zahltag etwas daran, so kann dieser nicht nachträglich angepasst werden. Handelt es sich um eine besonders erfolgskritische Anschaffung, können Unternehmer mit geeigneten Instrumenten Fremdwährungsgeschäfte absichern.

Ein Beispiel: Alle Anschaffungskosten eines Maschinenkaufs erfassen

Um zu verdeutlichen, welche Elemente in der Praxis zu den Anschaffungsnebenkosten zählen, werden diese beispielhaft an einem Kauf einer Maschine tabellarisch erfasst. Es wird der Kauf einer Etikettiermaschine zum Preis von 10.000 € zuzüglich 1.900 € Mehrwertsteuer angenommen:

PostenBeschreibungBetrag
AnschaffungskostenGrundlage der Berechnung der gesamten Anschaffungskosten ist der auf einer Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag.11.900 €
VorsteuerDie Vorsteuer wird von berechtigten Unternehmen verrechnet und ist nicht Teil der Anschaffungskosten.-1.900 €

Ausgehend von 10.000 € werden nun die Anschaffungsnebenkosten hinzugerechnet. Um das Beispiel übersichtlich zu halten, werden nachfolgend nur noch die Nettobeträge genannt. Anfallende Vorsteuer wird wie im obigen Beispiel automatisch verrechnet.

PostenBeschreibungBetrag
TransportkostenDie Anlieferung der Maschine erfolgt durch eine Spedition, die die Maschine beim Hersteller abholt und zum Firmengelände transportiert.1.000 €
MontageFür den fachgerechten Anschluss der Maschine wird ein Elektriker beauftragt.150 €
Vorbereitende MaßnahmenDa die Maschine während des Betriebes Lärm erzeugt, werden andere Bereiche mit einer passenden Wand abgeschirmt. Dies ist notwendig, um arbeitsrechtlichen Vorschriften gerecht zu werden../.
EinweisungskostenDie Maschine erlaubt sowohl simple, als auch komplexe Arbeitsschritte. Um den Funktionsumfang zu erläutern und Reklamationen auszuschließen, bietet der Hersteller einen obligatorischen eintägigen Lehrgang an, der von einem Trainer durchgeführt wird. Ziel ist es, die fachgerechte Anwendung durch die eigenen Mitarbeiter sicherzustellen.500 €
Prüfung des KaufvertragesUm sicherzugehen, dass beim Kauf alles mit rechten Dingen zu geht, beauftragt der Geschäftsführer einen Rechtsanwalt mit der Prüfung des Kaufvertrages.250 €
Direkt zurechenbare Personalkosten Dem Anschaffungsvorgang können einige Personalkosten direkt zugeordnet werden. In diesem Fall sind es die Personalkosten für jene zwei Mitarbeiter, die an der Einweisung teilnehmen. Insgesamt wurden dazu zwei Personentage aufgewendet.850 €
Weitere NebenkostenFallen weitere Nebenkosten an, können diese ebenfalls hinzugerechnet werden../.
Summe Anschaffungsnebenkosten 2.750 €

Werden die reinen Anschaffungskosten und die Anschaffungsnebenkosten zusammengerechnet, ergeben sich bereits 12.750 €. Jedoch können nach dem Kauf weitere Nebenkosten auftreten, diese können entsprechend nachträglich hinzuaddiert werden:

PostenBeschreibungBetrag
Weitere UmbautenDie zuvor genannte Wand wurde zwecks einer besseren Zugangsmöglichkeit um eine Tür erweitert. Da ohne diese Zugangsmöglichkeit die Betriebsabläufe erheblich gestört würden, zählt auch der Einbau zu den nachträglichen Anschaffungsnebenkosten490 €
ErweiterungenDer Hersteller bietet ein Erweiterungsmodul an, welches das Aufkleben von zwei verschiedenen Etiketten ermöglicht. Dieses kann ohne größeren Aufwand installiert und bei Bedarf bestellt werden. Nach kurzer Zeit stellte sich heraus, dass dieses Modul einen spürbaren Nutzen hätte und wurde entsprechend angeschafft.1.450 €
Summe nachträgliche Anschaffungsnebenkosten 1.940 €

Insgesamt ergeben sich also Anschaffungskosten in Höhe von 14.690 €. Die Ermittlung der Anschaffungskosten ist aber noch nicht abgeschlossen. Letztlich müssen noch etwaige Anschaffungspreisminderungen subtrahiert werden. Erst dann steht die korrekte Höhe der Anschaffungskosten fest. In unserem Fall ergeben sich folgende Anschaffungspreisminderungen:

PostenBeschreibungBetrag
BoniAuf Grund der langjährigen Geschäftsbeziehung mit dem Hersteller gewährt dieser unerwartet nachträglich einen Nachlass in Höhe von drei Prozent auf den Nettorechnungsbetrag.300 €
(Skonto)(Viele Unternehmen bieten bei einer schnellen Bezahlung einen Skontobetrag an. Dieser kann meist direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Er kann entweder direkt bei der Berechnung der Anschaffungskosten verrechnet oder bei den Anschaffungspreisminderungen dargestellt werden.)./.
SubventionenFür die Anschaffung hochpreisiger Maschinen bietet die örtliche Landesregierung einen Zuschuss in Höhe von einem Prozent der reinen Anschaffungskosten laut Rechnung.100 €
Rückvergütung auf Grund eines technischen DefektsAuf Grund eines technischen Defekts kam es häufig zu Ausfällen der Maschine, die glücklicherweise nicht zu Umsatzeinbußen führten. Als Wiedergutmachung bietet der Hersteller jedoch die Zahlung einer Rückvergütung an, um die bislang gute Geschäftspartnerschaft nicht zu belasten.250 €
Summe Anschaffungspreisminderungen 650 €

Die zuvor festgestellten Anschaffungskosten in Höhe von 14.690 € müssen also im Nachhinein um 650 € nach unten korrigiert werden. Durch den Kauf der Maschine sind also insgesamt Anschaffungskosten in Höhe von 14.040 € angefallen. Diese 14.040 € stellen nun die relevante Größe dar, die ein Unternehmen im Rahmen der Buchhaltung und Bilanzierung weiterverwendet. Der Abzug von Anschaffungspreisminderungen ist nach § 253 Absatz 1 Satz 3 HGB vorgeschrieben.

Was wäre ein Beispiel für nicht anrechenbare Verwaltungsgemeinkosten im Rahmen der Anschaffungskosten?

Personalaufwände müssen genauer betrachtet werden.
Personalaufwände müssen genauer betrachtet werden.

In unserem Beispiel konnten zwei Personentage als unmittelbar erforderlich ausgemacht werden. Diese waren nachvollziehbar und dürfen somit ohne weiteres hinzugerechnet werden. In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wo die Grenze zwischen solchen Kosten und Verwaltungsgemeinkosten zu ziehen ist, die den Nebenkosten nicht hinzugerechnet werden können. Zur Orientierung dienen hier etwa folgende Fragestellungen.

  • Ist es praktikabel und problemlos möglich, Personalaufwände einer Anschaffung direkt zuzuordnen?
  • Unterscheiden sich die damit verbundenen Tätigkeiten deutlich von den eigentlichen Aufgaben?

Die zwei Mitarbeiter aus dem vorangegangenen Beispiel sind normalerweise nur in der Produktion tätig. Dementsprechend gehört der benannte Lehrgang nicht zu ihrem normalen Aufgabenbereich und lässt sich eindeutig als Aufwand identifizieren. Anders ist etwa der Anlieferungsvorgang zu bewerten.

Ein etwas schnippisches Beispiel ist das Folgende: Für den Empfang der Spedition und deren Betreuung während des Aufbaus ist die Sekretärin des Unternehmens zuständig. Zwar ließe sich diese Tätigkeit der Anschaffung zuordnen, da dies jedoch zu den typischen Aufgaben einer Sekretärin gehört und darüber hinaus die Erfassung dieser Vorgänge nicht praktikabel wäre, handelt es sich hierbei um Verwaltungsgemeinkosten.

Sollten dennoch Zweifel bestehen, sollten sich Unternehmen hinsichtlich der Geltendmachung beraten lassen. Dies ist lohnenswert, wenn die Anschaffungskosten besonders hoch ausfallen. Ein Beispiel wäre etwa die vollständige Erneuerung eines Maschinenparks, welcher auch mit erheblichem administrativem Aufwand einhergeht.

Welche Unterschiede bestehen hinsichtlich der Anschaffungskosten nach HGB und IFRS?

HGB und IFRS bewerten Anschaffungs- und Herstellungskosten unterschiedlich.
HGB und IFRS bewerten Anschaffungs- und Herstellungskosten unterschiedlich.

Je nach Rechnungslegungsstandard sind mit der Anschaffung eines Gutes unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden. Beispielsweise werden sowohl nach HGB, als auch nach IFRS der Einkaufspreis, die Anschaffungsnebenkosten und die nachträglichen Anschaffungskosten verpflichtend erfasst. Ein Unterschied zeigt sich hingegen, wenn im Rahmen der Anschaffung Fremdkapital aufgenommen werden muss. Nach deutschem Handelsgesetzbuch dürfen Fremdkapitalkosten nicht als Anschaffungskosten erfasst werden. Nach IFRS besteht hingegen unter bestimmten Umständen ein Wahlrecht. Es zeigt sich also, dass bei der Rechnungslegung und Bilanzierung sehr sorgfältig vorgegangen werden muss, um rechtssicher zu agieren. Professionelle Beratung oder ein kompetentes internes Rechnungswesen ist also gerade für größere Unternehmen unabdingbar.

Quelle: https://www.uni-due.de/imperia/md/content/rwpc/ernst_young.pdf

Wofür sind die Anschaffungskosten nun von Belang?

Anschaffungskosten clever heranziehen und damit den Betriebserfolg steuern
Anschaffungskosten clever heranziehen und damit den Betriebserfolg steuern

Die Höhe der Anschaffungskosten wirkt sich zunächst auf den Ertrag eines Unternehmens aus. So können etwa geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € direkt als Betriebsausgabe abgezogen werden. Höhere Anschaffungskosten wirken im Rahmen von Abschreibungen gewinnmindernd.

Bilanziell sind die Anschaffungskosten etwa zur Bewertung von Vermögensgegenständen von Bedeutung. Wie sich die Anschaffungskosten im Detail auswirken ist jedoch sehr verschieden und ein zentraler Bestandteil des Rechnungswesens. Neben den für deutsche Unternehmen prominentesten Rechnungslegungsstandards nach HGB und IFRS existieren zudem weitere nationale und internationale Standards, die gegebenenfalls beachtet werden müssen.

Bildnachweise: © kritchanut - stock.adobe.com, © v.poth - stock.adobe.com, © Daniel Krasoń - stock.adobe.com, © alphaspirit - stock.adobe.com, © antic - stock.adobe.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.