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Schadensersatz

Von Maximilian P.

Letzte Aktualisierung am: 16. Juni 2023

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

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Schadensersatz
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Schadenersatzansprüche können in Folge eines Unfalls sowohl für Reparaturkosten, als auch in Form von Schmerzensgeld entstehen.

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Schadensersatz

Wann hat man das Recht auf Schadensersatz?

Wenn jemand einem Dritten einen Schaden zufügt, so kann der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz vom Verursacher verlangen. Ein Schadensersatzanspruch entsteht etwa, wenn eine Person Rechte oder Rechtsgüter eines anderen fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, zum Beispiel dessen Gesundheit oder Eigentum. Unter Umständen führen auch vertragliche Pflichtverletzungen zu einem Recht auf Schadensersatz. Eine weiterführende Erläuterung der Rechtsgrundlagen von Schadensersatz lesen Sie hier.

Wer zahlt den Schadensersatz?

Derjenige, der einen Schaden verursacht, muss gewöhnlich auch Schadensersatz zahlen. Unter Umständen springt die Versicherung des Schädigers ein, zum Beispiel dessen Kfz- oder Haftpflichtversicherung. Die Pflicht, Schadensersatz zu leisten, besteht aber nur, wenn der Geschädigte auch beweisen kann, dass die Gegenseite ihm den Schaden zugefügt hat.

Wie hoch kann ein Schadensersatz sein?

Der Schadensersatz bemisst sich zunächst am entstandenen Schaden. Für bestimmte Fälle existiert eine Höchstgrenze. Einige wichtige Begrenzungen der Schadensersatzpflicht sind an dieser Stelle aufgeführt.

Was ist Schadensersatz? Definition und Rechtsgrundlage

Wer durch schuldhaftes Handeln eines anderen körperliche Schäden erleidet, kann Schadenersatz geltend machen.
Wer durch Handeln eines anderen körperliche Schäden erleidet, kann Schadenersatz geltend machen.

Der Schadensersatz zielt laut BGB darauf ab, einen durch schuldhaftes Handeln herbeigeführten Nachteil auszugleichen, indem der entstandene Schaden weitestmöglich ersetzt wird. Das setzt in der Regel ein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln des Schädigers voraus. Dadurch muss einem anderen ein Schaden entstanden sein.

Ein Schadensersatzanspruch kann sich aus einem Vertragsverhältnis oder einem Gesetz ergeben, etwa bei Nichterfüllung eines Vertrages oder wenn jemand Straftaten zum Nachteil eines anderen begeht und ihm dabei Schaden zufügt:

  • Vertraglicher Schadensersatzanspruch: Entsteht durch die Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenleistungspflichten. (Siehe hierzu den unteren Abschnitt zum Kaufrecht.)
  • Schadensersatzforderung auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen: Jemand verletzt zum Beispiel schuldhaft Körper oder Gesundheit eines anderen und verursacht dadurch gesundheitliche Schäden, die ärztlich behandelt werden müssen.

Schadensersatz geltend machen

Eine Schadenersatzforderung ist sowohl außergerichtlich als auch vor einem Gericht durchsetzbar.
Eine Schadenersatzforderung ist sowohl außergerichtlich als auch vor einem Gericht durchsetzbar.

Jeder ist berechtigt, im Schadensfall vom Schädiger Schadensersatz zu fordern. Bei einem Streitwert bzw. Schäden von über 5000 Euro ist das Landgericht zuständig und es herrscht Anwaltszwang. Auch bei Schäden bis zu 5000 Euro, die an einem Amtsgericht verhandelt werden, empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Denn damit eine Klage auf Schadensersatz auch Aussicht auf Erfolg hat, muss sie bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen, die ein Laie in der Regel nicht kennt.

Für die außergerichtliche Geltendmachung ist die Schadensersatzforderung in schriftlicher Form an den Schädiger oder dessen Versicherung zu richten. Sie sollte folgende Punkte enthalten:

  • Name und Anschrift des Geschädigten sowie des Schädigers
  • Ort und Datum
  • genaue Darlegung des Sachverhalts einschließlich Ort- und Zeitangabe
  • Benennung von Zeugen und ggf. Aktenzeichen der Polizeidienststelle
  • Erklärung, dass der Geschädigte keine Mitschuld trägt
  • genaue Bezifferung des entstandenen Schadens sowie weiterer Folgekosten
  • Gesamtsumme aus allen Einzelschäden
  • angemessene Fristsetzung für die Entschädigung
  • eigene Kontoverbindung
  • Nachweise für die entstandenen Kosten

Mit Hilfe eines Anwalts lässt sich außerdem klären, ob der Geschädigte eine Mitschuld an der Schadensentstehung trägt. Ein solches Mitverschulden, könnte nach § 254 Abs. 1 BGB zum Wegfall des Schadensersatzanspruches oder zumindest zu einer Schadensteilung führen.

Rechtsfolge: Welcher Schaden wird in welcher Höhe ersetzt?

Wer einen Unfall schuldhaft verursacht ist schadenersatzpflichtig. Bei einem Totalschaden sind die Kosten aber durch die 130-Prozent-Regelung begrenzt.
Wer einen Unfall schuldhaft verursacht, ist schadenersatzpflichtig.

Wenn jemand einen Schaden verursacht hat, stellt sich die Frage, inwieweit der Schaden ersatzfähig und wie hoch der Schaden ist. Ersatzfähig ist ein Schaden, wenn es sich um einen Vermögensschaden handelt.

Eingeschränkt ersatzfähig sind hingegen immaterielle Schäden. Sie werden nur in den gesetzlich festgelegten Fällen durch Geld entschädigt, zum Beispiel wenn eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung vorliegt.

Welche Schäden gibt es?

Unterscheiden lassen sich verschiedene Formen von Schäden, auf die Schadensersatzansprüche folgen können, zum Beispiel:

  • Personenschaden: Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit des Geschädigten sind beeinträchtigt.
  • Sachschaden: Fremdes Eigentum wird beschädigt oder zerstört.
  • Echter Vermögensschaden: Es ist ein finanzieller Schaden entstanden, ohne dass dabei eine Person oder Sache zu Schaden kommt.
  • Unechter Vermögensschaden: Es entsteht ein finanzieller Schaden infolge eines Sach- oder Personenschadens.
  • Immaterieller Schaden: Es ist ein Schaden an Leben, Körper, Freiheit oder Reputation des Geschädigten entstanden, ohne dass es sich dabei um einen Vermögensschaden handelt.

Drei Beispiele für Schadensersatzforderungen

Ein Anspruch auf Schadensersatz kann aus einem Vertragsverhältnis oder Gesetz hervorgehen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz kann aus einem Vertragsverhältnis oder Gesetz hervorgehen.

Beispiel 1 (Vertragliche Schadensersatzforderung): Der Verkäufer eines PKW verschweigt oder verschleiert einen schweren Mangel am Fahrzeug. Auf Grund des Mangels verunfallt der Käufer mit dem Wagen und verletzt sich. Da der Verkäufer nicht pflichtgemäß über den Mangel aufgeklärt, sondern diesen arglistig verschwiegen hat, ist er schadensersatzpflichtig.

Beispiel 2 (Vertragliche Schadensersatzforderung): Nach einer betriebsbedingten Kündigung ist ein unzufriedener Arbeitnehmer noch einige Wochen im Betrieb. Er löscht mit voller Absicht die Festplatte seines Firmen-PCs. Die Wiederherstellung der wichtigen Daten kostet den Arbeitgeber 5000 Euro. Nachdem die Sabotage ans Licht kommt, muss der durch sein vorsätzliches Handeln schadensersatzpflichtige Arbeitnehmer die Kosten der Festplatten-Wiederherstellung übernehmen.

Beispiel 3 (Gesetzlicher Schadensersatzanspruch): Im Zuge eines Nachbarschaftsstreits kommt es zu einer einseitigen Körperverletzung. Der angegriffene Nachbar erleidet Gesichtsverletzungen. Er kann dafür die Kosten von 1000 Euro für eine notwendige ärztliche Behandlung als Schadensersatz geltend machen und gegebenenfalls auch Schmerzensgeld einfordern.

In Beispiel 1 (Kaufvertrag) und Beispiel 2 (Arbeitsvertrag) beruhen die Schadensersatzforderungen auf einem vertragsbrüchigen Handeln, das jeweils zu einem Schaden führt. In Beispiel 3 ergibt sich die Schadensersatzforderung aus dem Gesetz, und zwar aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 223 Abs. 1 StGB.

Wie wird Schadensersatz geleistet? Naturalrestitution

Eine grundsätzliche Zielsetzung des Schadenersatzrechts lautet:

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

§ 249 Abs. 1 BGB

Der Schadensersatz soll den entstandenen Schaden also ausgleichen oder ersetzen. Dazu gilt es, den Zustand, wie er vor Eintritt des Schadens vorzufinden war, so weit wie möglich wiederherzustellen. Dabei ist der Geschädigte dazu berechtigt, dem Schädiger eine Frist zur Durchführung dieses Ausgleichs, der Naturalrestitution, zu setzen. Das kann zum Beispiel so aussehen, dass ein entstandener Sachschaden am Auto eines Geschädigten durch den Schädiger selbst oder auf dessen Kosten in einer Werkstatt repariert wird.

Zahlung eines Geldersatzes, wenn Naturalrestitution nicht möglich ist

Ein Gläubiger, der die Beschädigung einer Sache oder einen Personenschaden zu beklagen hat, kann statt der Wiederherstellung des alten Zustands durch die Naturalrestitution auch Schadensersatz durch eine Geldzahlung verlangen.

Als Schadensersatz sieht das BGB unter bestimmten Umständen eine Geldzahlung vor.
Als Schadensersatz sieht das BGB unter bestimmten Umständen eine Geldzahlung vor.

Auch in Fällen, in denen es dem Schädiger schlicht nicht möglich ist, einen ausreichenden Schadensersatz im Sinne der Naturalrestitution zu leisten, kommt eine Geldzahlung in Frage. Die Geldzahlung ist gemäß § 251 Abs. 2 S. 1 BGB auch dann das Mittel der Wahl, wenn die Wiederherstellung des Zustandes vor Schadenseintritt nur mit unverhältnismäßigen Aufwand möglich wäre.

Während zum Beispiel ein Vermögensschaden an einem geldwerten Nachteil berechenbar oder schätzbar ist, ist es schwieriger, einen Personenschaden in Geld zu bemessen. Dementsprechend hat eine Körperverletzung Schadensersatzansprüche in Form einer billigen Entschädigung in Geld zur Folge. Ein solcher Schadensersatz wird auch als Schmerzensgeld bezeichnet.

Beispiel für Schmerzensgeld: Ein Autofahrer bekommt vom Gericht 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem er durch grobe Fahrlässigkeit eines anderen Verkehrsteilnehmers ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit folgendem Wachkoma erlitt.

Methoden der Schadensermittlung

Die Höhe eines Sachschadens lässt sich durch eine konkrete Schadensberechnung anhand von Rechnungen, etwa für Reparaturkosten oder Gutachten, unkompliziert ermitteln.

Durch die Differenzmethode lässt sich die Höhe finanzieller Schäden leicht bestimmen und folglich ersetzen. Um die Höhe des Schadensersatzes zu berechnen, betrachtet man die Differenz des Vermögenswertes des Geschädigten vor und nach Eintritt des Schadens.

Vertragliche und gesetzliche Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen

Auch ein entgangener Gewinn kann Schadenersatz zur Folge haben.
Auch ein entgangener Gewinn kann Schadenersatz zur Folge haben.

Für den Fall, dass eine Vertragspartei sich aufgrund einer Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig macht, können die beiden Parteien die Höhe der Forderung vorab vertraglich vereinbaren. Das erleichtert dem Gläubiger der Schadensersatzforderung den Nachweis eines Schadens.

Entsteht dann tatsächlich ein Anspruch auf Schadensersatz zugunsten eines Vertragspartners, muss der andere den vorab vereinbarten pauschalierte Schadensersatz leisten. Hierbei ist aber zu beachten, dass eine vertraglich vereinbarte Pauschalierung den erwartbaren Schaden nicht übersteigen darf, andernfalls ist sie unter Umständen unzulässig bzw. unwirksam.

Im Zusammenhang mit privaten Verträgen ist es üblich, einen pauschalen Schadensersatz vorab festzulegen. Entsprechende Pauschalen finden sich häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Auch der Gesetzgeber kann den Ersatz für bestimmte Schadensfälle auf ein Höchstmaß begrenzen. Es handelt sich dann um einen gesetzlich pauschalierten Schadensersatz. So legt zum Beispiel § 12 des Straßenverkehrsgesetzes fest, dass der Schadensersatzpflichtige in Folge der Tötung oder Verletzung eines anderen nur bis zu einem Betrag von fünf Millionen Euro haftet.

Entgangener Gewinn: Schadensersatz für mittelbare Schadensfolgen

In manchen Fällen bleibt es nicht bei einem auf Sach- oder Personenschäden beschränkten Schadensersatz. Auch auf einen entgangenen Gewinn kann ein Schadensersatzanspruch folgen.

Der Begriff des entgangenen Gewinns bezieht sich auf einen eigentlich erwarteten Gewinn, der in Folge eines schädigenden Ereignisses ausbleibt. Gleichwohl legt § 252 BGB fest, dass die Erzielung eines Gewinns an eine Wahrscheinlichkeit gebunden sein muss. Schadensersatzansprüche entstehen, wenn ein Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge wahrscheinlich eingetreten wäre.

Kaufrecht: Kleiner und großer Schadensersatz

Erbringt ein Verkäufer nur eine Teilleistung, steht dem Käufer ein großer oder kleiner Schadenersatz zu.
Erbringt ein Verkäufer nur eine Teilleistung, steht dem Käufer ein großer oder kleiner Schadenersatz zu.

Wird eine Leistung nicht wie in einem Kaufvertrag vereinbart geliefert, kann der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gläubiger zuvor ohne Erfolg einen angemessene Frist zur Nacherfüllung der vereinbarten Leistung gesetzt hat. Bei einem Schadensersatz statt der Leistung muss der Schuldiger alle Schäden ersetzen, die auf Grund der Nichterfüllung der Leistung entstanden sind.

Handelt es sich dabei um eine teilbare Leistung, kann der Geschädigte zwischen kleinem und großem Schadensersatz wählen. Eine zu erbringende Leistung gilt als teilbar, wenn sie in Teile oder Sachen zerlegbar ist, ohne dass dabei der Wert der Teilleistung beeinträchtigt wird.

  • Großer Schadensersatz: Der Gläubiger weist die ungenügende Leistung zurück. Er erhält einen Schadensersatz in Höhe des Gesamtwertes der Leistung, die er ursprünglich bekommen wollte.
  • Kleiner Schadensersatz: Der Gläubiger behält die ungenügende Leistung. Der kleine Schadensersatz ergibt sich in der Folge aus dem Wertunterschied zwischen der tatsächlich erbrachten Teilleistung und der ursprünglich vereinbarten vertragsgemäßen Gesamtleistung.

Beispiel: Ein Kühlschrank wird nutzlos, wenn die Tür nicht mitgeliefert wird. Er ist damit keine teilbare Leistung. Die Option eines kleinen Schadenersatzes besteht daher nicht. Eine Bestellung von fünf Paar Schuhen ist hingegen in die einzelnen Paare unterteilbar. Wenn nur zwei statt wie bestellt fünf Paar Schuhe geliefert werden, verlieren die erhaltenen Paar Schuhe nicht an Wert. Wenn der Verkäufer die restlichen Paar Schuhe auch nach Gewährung einer angemessenen Frist nicht liefert, hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz. Nun stehen ihm zwei Optionen offen:

  1. Kleiner Schadensersatz: Im obigen Beispiel behält der Gläubiger den ihm bereits gelieferten Teil der Leistung, also zwei Paar Schuhe. Sein kleiner Schadensersatzanspruch ergibt sich aus der Differenz zwischen der erhaltenen Teilleistung von zwei Paar Schuhen und der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung von fünf Paar Schuhen.
  2. Großer Schadensersatz: Der Gläubiger gibt die erhaltene Teilleistung zurück. Er beansprucht einen großen Schadensersatz für die im Vertrag vereinbarte Gesamtleistung. Im obigen Beispiel wäre das der Wert aller bestellten und bezahlten Paar Schuhe.

Im Video: Schadensersatz statt und neben der Leistung

Nicht immer ist klar, wer Anspruch und Recht auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld hat und um die Höhe wird gestritten. Weitere Grundsätze des Schadensersatzrechts werden im Video erklärt.

Verjährung von Schadenersatz

Die Verjährung orientiert sich am Zeitpunkt des Schadenseintritts. Die regelmäßige Verjährungsfrist eines Schadensersatzanspruchs beträgt laut § 195 BGB drei Jahre, sofern das Gesetz keine andere Verjährungsfrist vorsieht.

Die Verjährungsfrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Voraussetzung dafür ist, dass der Schädiger bekannt ist und der Geschädigte/Gläubiger über seinen Schadensersatzanspruch in Kenntnis gesetzt wurde.

Eine abweichende Regelung der Verjährung beinhaltet z. B. § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach „Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen“, erst nach 30 Jahren verjähren.

Umsatzsteuerrecht: Echter und unechter Schadensersatz

Ein echter Schadenersatz beinhaltet die Behebung des Schadens durch den Schädiger beziehungsweise in dessen Auftrag.
Ein echter Schadenersatz beinhaltet die Schadensbehebung durch den Schädiger.

Die Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Schadensersatz ist steuerrechtlich relevant. Ein echter Schadensersatz ist nicht steuerpflichtig, ein unechter Schadensersatz ist hingegen nach der Umsatzsteuer zu versteuern.

Ein echter Schadensersatz liegt vor, wenn der Schädiger den Schaden selbst behebt oder andere damit beauftragt. Die Schadensersatzzahlung zielt allein auf die Schadensbehebung ab. Ein umsatzsteuerrechtliches relevantes Verhältnis zwischen einer Leistung und Gegenleistung liegt nicht vor.

Findet im Zuge eines Schadensersatzes allerdings ein Leistungsaustausch statt, überwiegt dieser. Es handelt sich somit um einen unechten Schadensersatz, der umsatzsteuerpflichtig ist. Wird beispielsweise ein Grundeigentümer enteignet, stellt die ihm zu zahlende Entschädigungszahlung ein Entgelt für eine erbrachte Leistung dar, das zu versteuern ist.

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Maximilian P.

Nach dem Masterabschluss der Politikwissenschaften
begann Maximilian ein Volontariat, in dem er die Redaktion
von betriebsausgabe.de verstärkt. Hierbei verfasst er Texte
zu diversen betrieblichen Themen wie Urheberrecht und
Versicherungen.

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