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Darlehen steuerlich absetzen

An sich ist ein Darlehen keine Betriebsausgabe. Lediglich die in der Darlehensrate enthalten Zinsen können bei einem betrieblichen Darlehen als Betriebsausgabe zum Ansatz gebracht werden.

Die Tilgung mindert dagegen nicht den Gewinn.

Beispiel:

Ein Unternehmen hat monatlich eine Darlehensrate von 350 EUR an die Bank für ein betriebliches Darlehen zurückzuzahlen. Darin enthalten sind 123 EUR (ohne Berechnung) Zinsen. Lediglich die enthaltenen Zinsen in Höhe der angenommenen 123 EUR können gewinnmindernd zum Ansatz gebracht werden.

Über den Autor

Autor
Tabea Z.

Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.