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GEZ absetzen – Vorgehensweise in Unternehmen und Privathaushalten

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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GEZ absetzen – Vorgehensweise in Unternehmen und Privathaushalten
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Vielen sind sie ein Ärgernis: Die GEZ-Gebühren, auch bekannt als Rundfunkgebühren, sorgen immer wieder für Diskussionsstoff. Sie fallen nicht nur in privaten Haushalten an, sondern auch in Unternehmen. Doch wie können Sie die GEZ absetzen? Besteht diese Option überhaupt und mit welcher Belastung müssen Unternehmen rechnen. Wir erklären, wie die Betriebsausgabe GEZ in der Buchhaltung berücksichtigt wird und auf was Sie im Zuge der Abschreibung achten müssen.

Was sind die GEZ-Gebühren und wer muss sie zahlen?

Die Gebühren der Gebühreneinzugszentrale sind heute vorwiegend als Rundfunkbeitrag bekannt. Im Jahr 2013 gab es eine Neuregelung zur Gebührengestaltung und Höhe.  Seitdem werden diese Gebühren nicht mehr nach Anzahl der Geräte berechnet, die Sie privat und geschäftlich, für den Empfang von

  • ARD,
  • ZDF und
  • Deutschlandfunk

nutzen, sondern nach Haushalt. In Unternehmen spielt die Zahl der Mitarbeiter für den Rundfunkbeitrag eine entscheidende Rolle.

Doch warum muss jeder Haushalt und jede Firma in Deutschland die GEZ-Gebühren entrichten? Die Gebühren werden genutzt, um eine Finanzierung für die Programme des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Rundfunks sicherzustellen. Jeder Haushalt muss 17,50 Euro zahlen. Hier spielt weder die Anzahl der hier lebenden Personen, noch die Zahl der Geräte eine wichtige Rolle.

In Unternehmen wird der Beitrag immer nach Anzahl der Beschäftigten festgelegt. Das heißt: Kleine Betriebe profitieren hier von einem geringeren Beitrag, der sogar unter dem Niveau der Privathaushalte liegt. Es gibt insgesamt zehn Staffeln für Unternehmen. Die Kleinste bezieht sich mit 1 auf Betriebe mit 0 bis 8 Mitarbeitern. Sie müssen lediglich für ein Drittel des Beitrags aufkommen,  zahlen also monatlich nur 5,83 Euro.

Betriebe, die 9 bis 19 Mitarbeiter beschäftigen, müssen den vollen monatlichen Gebührensatz von 17,50 Euro zahlen. Für größere Unternehmen steigen die Kosten weiter an. Sie können allerdings ohne Einschränkungen die höheren Rundfunkgebühren absetzen. In der Staffel drei mit 20 bis 49 Beschäftigten beträgt der monatliche Betrag bereits 35 Euro. Betriebe mit 250 bis 499 Mitarbeitern (Staffel 5) müssen schon 175 Euro pro Monat zahlen.

Mit der Staffel 10 werden Unternehmen definiert, die mehr als 20.000 Beschäftigte zählen. Für Sie liegt der monatliche Rundfunkbeitrag bei 3150 Euro.

Wichtige Fragen und RegelungenHinweise
Sonderregelung für Selbständige und FreiberuflerSind Sie als Selbständiger und Freiberufler zuhause tätig, müssen Sie zwar die Betriebsstätte anmelden. Mit dem Rundfunkbeitrag für die Wohnung sind die Kosten aber abgedeckt. Es entstehen keine weiteren Aufwendungen.
Können Arbeitnehmer die Rundfunkgebühren absetzen?Grundsätzlich ist jeder Privathaushalt zur Zahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet. Privathaushalte können allerdings in der Regel nicht die GEZ von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme bilden Steuerzahler, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung eine doppelte Haushaltsführung realisieren. Sie können dann für den zweiten Haushalt die Rundfunkgebühren absetzen. In diesem Fall zählen sie zum Bereich der Arbeitsmittel und sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Hier greifen die Steuerberater sicherlich gern unter die Arme. Wer als Arbeitnehmer so seine GEZ abschreiben möchte, profitiert nur davon, wenn der Höchstbetrag für die Werbungskosten noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
Wie können Unternehmen GEZ als Betriebsausgabe absetzen?Haben Sie ein gemeldetes Unternehmen, fällt auch für dieses der Rundfunkbeitrag an. Natürlich können Betriebe die Rundfunkgebühren absetzen, denn diese sind klassische Betriebskosten. Als solche werden sie vom erwirtschafteten Umsatz abgezogen. Sie mindern demnach den Gewinn. Möchten Unternehmen diese Kosten absetzen, muss sich der Beitrag auf die geschäftliche Nutzung beziehen.

 

Betriebe, die die GEZ als Betriebsausgabe absetzen möchten, können dies immer dann tun, wenn die Gebühren anfallen. Hier ist entscheiden für welche der möglichen Zahlweisen Sie sich entschieden haben:

  • vierteljährlich
  • halbjährlich
  • jährlich

Auch wenn sich der Rundfunkbeitrag auf Geräte bezieht, die im Unternehmen Anwendung finden, spielt die Afa-Tabelle, wenn Sie die GEZ als Betriebsausgabe absetzen möchten, keine Rolle. Bei diesen handelt es sich um eine ganz normale Ausgabe, die in voller Höhe von dem Umsatz abgezogen wird. Muss ein Unternehmen eine Bilanz führen, werden die Rundfunkgebühren hier aufgeführt, ansonsten tauchen diese in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung auf. Wenn Sie die Rundfunkgebühren absetzen, sinkt der Gewinn, den Sie versteuern müssen. Damit fallen auch die Steuerzahlungen niedriger aus.

Übrigens ist in den Rundfunkgebühren keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer enthalten. Sie spielen also bei der Vorsteueranmeldung Ihres Unternehmens keine Rolle und tragen hier nicht zu einer Steuerminderung bei.

Anmeldung ist Pflicht

Zwar müssen Selbständige und Freiberufler, die von Zuhause arbeiten, keine zusätzlichen Gebühren zahlen, doch auch sie sind prinzipiell dazu verpflichtet, diese Arbeitsstätte bei der GEZ anzumelden. Die Mitarbeiter der GEZ nehmen dann eine entsprechende Zuordnung vor. Es gibt einige Besonderheiten, auf die der Unternehmer bei der Anmeldung achten muss.

So muss sich die Anmeldung immer auf den Unternehmensnamen beziehen, denn nur dann ist eine klare Trennung für die GEZ zwischen privat und geschäftlich möglich. Muss ein Steuerzahler sowohl für sein Unternehmen als auch für den Privathaushalt Gebühren zahlen, darf er nur die Rundfunkgebühren absetzen, die auch auf den Betrieb definiert sind. Die privaten Gebühren bleiben bei der Rechnung außen vor.

Private Rundfunkgebühren sind nur dann über die Steuererklärung absetzbar, wenn Sie dem Finanzamt glaubhaft machen können, dass Sie das Empfangsgerät für die Ausübung Ihres Berufs benötigen. Während dies bei Freiberufler noch recht einfach ist, müssen Arbeitnehmer hier meist schon eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen, damit sie ihren Rundfunkbeitrag absetzen können. Teilweise fordern die Finanzämter in diesem Fall auch eine detaillierte Auflistung, für was genau der PC verwendet wurde. Auf diesem Weg soll ermittelt werden, wie oft ein PC beruflich und privat verwendet wird. So können Sie zumindest anteilig die Rundfunkgebühren absetzen.

Absetzen ist nur bei Gebühren für den PC möglich

Natürlich lohnt es sich, um Steuern zu sparen, jede Ausgabe geltend zu machen. Dies gilt auch für die Rundfunkgebühren, denn diese können gerade in Unternehmen auf eine beachtliche Gesamtsumme ansteigen. Während es für Unternehmen, die auch als solches bei der GEZ gemeldet sind, oft kein Problem ist, die Rundfunkgebühren abzusetzen, ist dies bei Privatpersonen und Arbeitnehmern schwieriger. Hier schauen die Behörden prinzipiell genau hin. Darüber hinaus müssen Sie die Geräte in Ihrem Haushalt melden. Ist also nur ein TV gemeldet, ist es in der Regel nicht möglich, dass Sie den Rundfunkbeitrag absetzen. Diese Option besteht nur für angemeldete PC und Laptops. Übrigens müssen Sie auch das Autoradio in Ihrem Firmenwagen anmelden. Hier gibt es allerdings eine kleine Besonderheit: Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Bildnachweise: GEZ-Kosten: blende11.photo - Fotolia.com, Rundfunkgebhren: momius - Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.