Ein rein betrieblich veranlasster Umzug ist ohne weiteres als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Unternehmen aufgrund von Absatzschwierigkeiten den Standort verlagern muss oder sich ändernde Lieferbedingungen das Unternehmen dazu zwingen. Ebenso ist das Expansionsstreben eine betriebliche Ursache. Das Unternehmen versucht zu wachsen und braucht daher größere Räume.
Zu den Umzugskosten zählen zum Beispiel ein Umzugsunternehmen, Umzugskartons, Fahrtkosten, Personalkosten, Beratungskosten, Raumkosten wie Renovierungsaufwendungen oder neue Büromöbel. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist auch bei dieser Art von Aufwendungen der Vorsteuerabzug möglich.
Parkgebühren zählen zu den Fahrtkosten bzw. Reisekosten des Unternehmers. Sofern eine betrieblich veranlasste Fahrt durchgeführt…
Über den Autor
Tabea Z.
Tabea schloss 2015 ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten ab. Anschließend absolvierte sie ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann sie ihr fachliches Wissen mit ihrer Leidenschaft, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.