≡ Menu

Jubiläumsgeschenk absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (32 Bewertungen)
Jubiläumsgeschenk absetzen
Loading...

Es gehört sich, dass man zu einem Jubiläum etwas schenkt und nicht mit leeren Händen erscheint. Egal, ob man eine Flasche Wein überreicht oder den Jubilar mit einem exklusiven Wellness-Wochenende erfreut – es gibt unzählige Geschenkideen für diesen Anlass.

Als Unternehmer sollte man bei einem Jubiläumsgeschenk auch die steuerlichen Aspekte nicht unberücksichtigt lassen. Insbesondere kommt darauf an, wer ein Jubiläumsgeschenk bekommt.

Geschenk an Mitarbeiter

Jubiläumsgeschenk Lohsteuer
Ein gängiges Geschenk zu Jubiläen sind Fresskörbe mit Wein und anderen Leckereien.

Ein Arbeitnehmer bekommt üblicherweise anlässlich seiner Betriebszugehörigkeit (z. B. 10 Jahre, 25 Jahre) ein Geschenk vom Chef. Nachdem die früheren Jubiläumsfreibeträge abgeschafft wurden, unterliegen solche Geschenke bereits seit 1999 der normalen Lohnsteuerpflicht. Während Geldgeschenke in jedem Fall steuerpflichtig sind, kann man zumindest Sachgeschenke bis zu einer Freigrenze von 40 Euro steuerfrei verschenken.

Jubiläumsgeschenke an Mitarbeiter kann man als Betriebsausgabe verbuchen, da sie betrieblich veranlasst sind.

Geschenk an Geschäftsfreunde

Im Geschäftsleben werden beispielsweise dann Geschenke ausgetauscht, wenn ein Unternehmen sein Firmenjubiläum feiert. Ab einem Wert von 10 Euro führt ein solches Jubiläumsgeschenk beim Beschenktem zur Steuerpflicht. Diese kann der Schenkende jedoch unter bestimmten Voraussetzungen abwenden, indem er gemäß § 37b EStG eine 30-prozentige Pauschalsteuer ans Finanzamt abführt.

Der Betriebsausgabenabzug ist für Geschenke an Geschäftsfreunde nur bis zu einer jährlichen Grenze von 35 Euro pro Empfänger zulässig. Wer ein hochwertiges Geschenk überreichen will, muss dafür in Kauf nehmen, dass er die Kosten selbst tragen muss und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.