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Geschenke an Geschäftsfreunde mit pauschaler Versteuerung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Geschenke an Geschäftsfreunde mit pauschaler Versteuerung
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Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke zur Kontaktpflege oder mit der Absicht auf weitere gute Zusammenarbeit an Geschäftsfreunde zu überreichen. Geschenke sind jedoch nur in sehr engen Grenzen als Betriebsausgabe abzugsfähig.  Liegt der Wert des Geschenks in der Freigrenze bis 35,- EUR netto, handelt es sich um abzugsfähige Betriebsausgaben.

Geschenke mit einem Wert über 35,- EUR

Besitzen die Geschenke je Geschäftspartner einen Wert von über 35,- EUR netto, hat der Unternehmer die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung. Wählt der Unternehmer die pauschale Versteuerung von 30%, gilt die Pauschalierung für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Geschenke. Es ist zulässig die Pauschalierung für die Zuwendungen an Geschäftspartner und die eigenen Arbeitnehmer gesondert anzuwenden. Der Empfänger des Geschenks muss vom Unternehmer über die Steuerübernahme unterrichtet werden.

Nachträgliche Entscheidung zur Pauschalierung

Bei Zuwendungen an Arbeitnehmer muss die Entscheidung für die Pauschalierung spätestens mit der letzten Lohnsteueranmeldung des Jahres getroffen werden. Wie das Bayrische Landesamt für Steuern am 26.06.2009 feststellte, gilt diese Frist selbst dann als eingehalten, wenn eine fristgerechte Änderung für den letzten Anmeldungszeitraum abgegeben wurde.

Auswirkung der Pauschalierung für Geschenke bis 35,- EUR

Geschenke an Kunden oder Geschäftspartner, die 35,- EUR im Wirtschaftsjahr nicht übersteigen sind als Betriebsausgaben abziehbar. Daran ändert auch die Pauschalierung nichts. Die auf den Wert des Geschenks anfallende Pauschalsteuer ist ebenfalls als Betriebsausgabe abziehbar. Das gilt selbst dann, wenn der Wert des Geschenks zuzüglich der 30% Pauschalsteuer den Betrag von 35,- EUR überschreiten.

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Quelle: Steuertipps aktuell September 2009

Bildnachweise: © sonyachny/Fotolia.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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