Wir haben eine Checkliste zusammengestellt, mit der Unternehmer die Aufwendungen für Geschenke abprüfen können. Mit dieser Checkliste beurteilen Sie für jedes Geschenk, ob eine abzugsfähige Betriebsausgabe gem. dem Einkommensteuergesetz vorliegt oder nicht.
Wann liegt eine abzugsfähige Betriebsausgabe vor?
Der Gesetzgeber hat für die Abzugsfähigkeit von Geschenken sehr enge Grenzen gesteckt.
Der § 4 (5) EStG sagt aus:
Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen;
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Quelle: § 4 (5) EStG
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