Für Geschenke gilt eine Freigrenze von 35,- EUR pro beschenkte Person und Jahr. Sofern der Unternehmer umsatzsteuerbefreit arbeitet, ist der Betrag brutto, also inkl. Umsatzsteuer zu verstehen.
Fazit
Sie sollten also immer genaue Aufzeichnungen über Ihre Geschenke führen. Sollten Sie mehrere Geschenke bestellen, wie es etwa zu Weihnachten üblich ist, achten Sie auf eine genaue Auflistung der beschenkten Personen, Kunden, Mitarbeiter usw. Dadurch behalten Sie stets im Blick, welche Kosten für Geschenke für die einzelnen Beschenkten entstanden sind. Summieren Sie alles zum Jahresende auf und schauen Sie genau nach, ob Sie bei einem Geschäftspartner die Grenze überschreiten. Sollte das der Fall sein, korrigieren Sie das Ganze in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung, um kein Risiko einzugehen, Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen.
Noch besser ist es natürlich, wenn Sie von Anfang an im Blick haben, welche Geschäftspartner im laufenden Jahr welche Geschenke erhalten haben und wie hoch der dafür angesetzte Wert war.
Quelle: Betriebsausgabenforum sowie eigene Überlegungen
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