Die bisherige Praxis bei geringwertigen Geschenken zwischen 10 und 35 Euro ist, dass diese als Betriebsausgabe abgesetzt werden können. Die Empfänger müssen die Präsente jedoch bei der Einkommensteuerermittlung angeben und versteuern. Aktuell ist ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, das die bisherige Regelung überprüft.
Bundesfinanzhof überprüft die angeprangerte Einkommenssteuerpflicht
Der Bundesfinanzhof klärt aktuell in einem Einspruchverfahren, ob die Geschenke zwischen 10 bis 35 Euro weiterhin der Einkommensteuer unterliegen sollen oder ob diese aufgehoben wird. Unternehmer sollten daher, wenn sie einen Nachforderungsbescheid aus einer Betriebsprüfung erhalten haben, der Steuernachzahlungen von Geschenken betrifft, Einspruch dagegen erheben. Besonders wichtig ist auch, dass bis zum Abschluss des Verfahrens beim Bundesfinanzhof das Ruhen des eigenen Einspruchsverfahrens verlangt wird. Als Begründung sollte das aktuell anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof angeführt werden, damit dem Ruhen des Verfahrens stattgegeben werden kann.
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