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Das elektronische Finanzamt – Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Das elektronische Finanzamt – Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
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Bereits am 23. Juni 2014 fand der Jahrestag des „Institut für Finanzen und Steuern“ (ifst) unter dem Thema: „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Vom Papier zum PC“ statt. Ab diesem Jahr sollen nun die gesetzlichen Grundlagen, für ein vereinfachtes und ein papierloses Besteuerungsverfahren, gelegt werden.

Berlin, 12. Januar 2015 – Es ist ein ambitioniertes Vorhaben. In Zukunft soll der gesamte Prozess des Besteuerungsverfahrens komplett ohne Papier ablaufen. Dazu sollen bis Mitte 2015 erste gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen und ab dem 01. Januar 2016 wirksam werden. Der Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen MD Michael Sell, stellte während der Jahrestagung aber auch klar, dass dies nur der erste Schritt zum papierlosen Finanzamt ist. Das BMF hat dazu am 21. November 2014 ein „Gemeinsames Konzept von Bund und Ländern zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ veröffentlicht, das als Diskussionsgrundlage dienen soll.

Was soll konkret geändert werden?

Das Diskussionspapier des BMF enthält 3 Kernelemente.

1. Kommunikation zwischen den Beteiligten am Besteuerungsverfahren

Die elektronischen Kommunikationswege sollen auch in Zukunft konsequent erweitert werden. Dazu sollen beispielsweise auch Belege und ergänzende Unterlagen zur Steuererklärung mittels ELSTER elektronisch übermittelt werden können. Auch der Ausbau der „vorausgefüllten Steuererklärung“, gehört mit dazu. Seit 2014 können Steuerpflichtige Daten abrufen, die dem Finanzamt bereits vorliegen. Um die Attraktivität zu steigern, sollen noch mehr Abrufmöglichkeiten implementiert werden.

Interessant ist auch die Idee, dass Einsprüche und Klagen vor einem Finanzgericht, per Mausklick übermittelt werden können.

2. Optimierung der Einkommensteuerveranlagung

Die bis jetzt geltende generelle Belegvorlagepflicht, soll so weit wie möglich, durch Belegvorhaltepflichten ersetzt werden. Das bedeutet, dass Belege nur noch nach Aufforderung des Finanzamts einzureichen sind. Die Aufbewahrungspflichten sollen jedoch zunächst nicht verändert werden.

Des Weiteren werden verstärkt „risikoorientierte Methoden“ bei Prüfungen von Steuererklärungen eingesetzt. Was heißt das im Klartext? Im Prinzip soll die Bearbeitung von Steuererklärungen, soweit wie möglich, vollständig elektronisch verlaufen. Ein Risikomanagementsystem filtert dann nur diejenigen Steuererklärungen heraus, die ungewöhnliche Angaben enthalten, die anschließend durch einen Sachbearbeiter geprüft werden.

3. Anpassungen der Verfahrensweise und rechtliche Änderungen

Es ist ganz klar, dass die genannten Änderungen auch rechtlich verankert werden müssen. Viele Gesetze und Vorschriften stammen noch aus Jahren, in denen der Einsatz von Computer, E-Mails etc. noch nicht berücksichtigt wurde. Außerdem ergeben sich weitere Fragen, vor allem in Bezug auf den Datenschutz. Auch Regelungen, die thematisch im Zusammenhang mit den Reformzielen stehen, sollen integriert werden.

Michael Sell betonte aber auch, dass das Gesetzesvorhaben sich noch verschieben kann. Schließlich handelt es sich hier um komplexe Vorgänge, denn neben Rechtsfragen, müssen auch technische, finanzielle und organisatorische Fragen geklärt werden.

Was erhofft sich die Finanzverwaltung?

Es wird schnell ersichtlich, dass durch die Automatisierung von Vorgängen, es zu einer Erleichterung der Finanzbehörden kommen soll. Weniger Personal und mehr Einsatz von IT, das ist der Tenor des Diskussionspapiers.

Interessant sind dazu die Aussagen von Prof. Dr. Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität Köln und Wissenschaftliche Direktorin des ifst: „Reform darf keine Einbahnstraße sein… Die Reform darf nicht nur auf die eine Erleichterung der Arbeitsorganisation der Finanzverwaltung gerichtet sein, sondern muss auch die Steuerpflichtigen und deren Berater in den Blick nehmen.“

Fairerweise muss an dieser Stelle gesagt werden, dass das BMF in seinem Diskussionspapier ausdrücklich darauf hinweist, „dass das Konzept noch für einen fachlichen Diskurs offen ist.“ Es soll der „Nutzen des Modernisierungsvorhabens für alle Beteiligten umfänglich sichergestellt werden“.

Fazit

Die Idee, Prozesse zu vereinfachen und das Besteuerungsverfahren konsequent elektronisch durchzuführen, ist sicherlich zu begrüßen. Doch bleiben noch eine Reihe von Fragen offen, die geklärt werden müssen. Wie wird ausreichender Datenschutz sichergestellt, vor allem im Rahmen grenzüberschreitender Besteuerung? Welche Änderungen sollen in Bezug auf Aufbewahrungspflichten für Papierbelege in Zukunft gelten? Was passiert bei einem Software-Fehler? Wie soll sichergestellt werden, dass der Steuerpflichtige genügend „Freiraum“ bekommt, Erläuterungen abzugeben? Werden die Interessen der Unternehmer ausreichend berücksichtigt? Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass das Versprechen des BMF, den „Nutzen für alle Beteiligten sicherzustellen“, auch in die Praxis umgesetzt wird.


Bildnachweise: © yellowj/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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