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Die E-Bilanz – Erläuterungen, Grundlagen, Strategien

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. April 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Was beinhaltet die E-Bilanz konkret? Welche rechtlichen und kommunikationstechnischen Grundlagen und Vorgaben sollte eine Firma beachten? Und welche Strategien zum Einreichen der E-Bilanz sind möglich?

Der Begriff E-Bilanz ist die Abkürzung für elektronische Bilanz. Die Bilanz ist der Jahresabschluss eines Unternehmens, der schon vor der Digitalisierung der Daten durchgeführt werden musste. Erstmals muss für den Veranlagungszeitraum 2013, also ab 2014, der Jahresabschluss elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden. Technisch ist dies bereits seit dem 1.1.2013 möglich. Doch viele Unternehmen haben sich noch nicht hinreichend damit beschäftigt oder haben Probleme bei der Umsetzung.

Erläuterungen

Die E-Bilanz gilt wie der traditionelle Jahresabschluss nicht für Kleinunternehmer und Freiberufler, insgesamt finden sich keine revolutionären Neuerungen. Neu ist lediglich die Form.

Diese wird von der sogenannten Taxonomie vorgegeben. Darunter versteht man ein digitales Schema für die Einordnung der Daten beim Jahresabschluss. Jährlich wird die aktuelle Version im November herausgegeben. Mit der neuen Edition verfallen alle vorher gültigen. Derzeit ist die Version 5.2 gültig. Die Ausgabe findet im Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung ELSTER durch den Elster Rich Client (ERiC) statt. Zu den Verfahrensgrundsätzen der Taxonomien erläutert das Bundesministerium der Finanzen folgendes.

Die Taxonomie besteht aus drei Teilen, um die verschiedenen Branchen von Unternehmen effizient unterscheiden zu können. Zwei der drei Teile gelten mit wenigen Ausnahmen für alle Branchen:

  • GCD-Modul – Eintragung der Stammdaten jedes Unternehmens
  • Kerntaxonomie

Ein weiterer Teil bietet mehrere Taxonomiebereiche als Auswahlmöglichkeiten, um verschiedenen Branchen in ihren Eigenheiten gerecht zu werden. Die Finanzbranche unterliegt dabei gesonderten Branchentaxonomien. Die auf der Seite e-Steuer.de zum Download bereitstehenden Taxonomien für alle Branchen außer der Finanzbranche sind:

  • Wohnungswirtschaft (JAbschlWUV)
  • Forstwirtschaft, Landwirtschaft (BMELV-Musterabschluss)
  • Krankenhäuser (KHBV)
  • Pflegedienstleister (PBV)
  • Verkehrsunternehmen (JAbschlVUV)
  • Kommunale Eigenbetriebe (EBV)

Für die Finanzbranche sind folgende Branchentaxonomien verpflichtend zu verwenden:

  • Banken (RechKredV)
  • ​Versicherungen, Pensionsfonds (RechVersV, RechPensV)

Rechtliche und kommunikationstechnologische Grundlagen

Im Einkommenssteuergesetz (EStG) ist in Paragraf 4, Abs. 1 und Paragraf 5 und 5a festgelegt, wie der Gewinn von Unternehmen ermittelt wird. Die Grundlage für die Entwicklung liegt im Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG). Letztere rechtliche Vorgabe hat mehrere Zielsetzungen. Das SteuBAG soll im Prinzip eine Erleichterung für alle teilnehmenden Parteien sein, sprich, für die Bürger, für den Staat und für die Unternehmen. Die elektronische Übermittlung dient dazu, Fehler zu minimieren. Es finden jedoch keine grundlegenden Veränderungen der Rechtsgrundlage statt, dies bedeutet, dass die ursprünglichen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB) bestehen bleiben.

Wie erwähnt ist stattdessen die Form der Taxonomien neu. Auf der internationalen Finanzdokumentensprache XML basierend, wurde ein internationales Datenformat für Jahresabschlüsse namens XBRL entwickelt. Diese Abkürzung steht für Extensible Business Reporting Language. Ihr Zweck ist es, die weltweite Vergleichbarkeit der eingegebenen Daten zu ermöglichen.

Strategien

Bei der E-Bilanz ist nach Paragraf 51, Absatz 4, Nummer 1b des EStG festgelegt, dass sie einen Mindestumfang besitzen muss. Um dessen Erreichen zu gewährleisten sind in der Taxonomie Mussfelder von den Körperschaften zu beantworten. Lässt sich aus dem Jahresabschluss keine Zahl für ein Feld ableiten, wird es auf NIL, das bedeutet Not in list, gesetzt. Daneben existieren Auffangpositionen für Zahlen, welche in der E-Bilanz unbedingt enthalten sein müssen, die aber in keinem Pflichtfeld eingetragen werden können.

Beim Ausfüllen gibt es drei Strategien. Die Minimalstrategie beruht darauf, die genannten Auffangpositionen zu nutzen. Für sie ist zwar der geringste Aufwand nötig und man kann eine rechnerisch richtige E-Bilanz erstellen. Aufgrund von Informationsdefiziten kann es dennoch zu Betriebsprüfungen oder zumindest Nachfragen seitens des Finanzamts kommen.

Die Maximalstrategie besteht im Einreichen aller geforderten Unterlagen. Darüber hinaus werden dabei dem Finanzamt auch alle möglichen freiwilligen Unterlagen eingereicht. Der große Aufwand bei dieser Strategie macht sie ebenso wie die Minimalstrategie nicht grundsätzlich empfehlenswert.

Die ratsamste Strategie bei der Erstellung der E-Bilanz ist die neutrale Strategie. Bei dieser Strategie werden dem Finanzamt sämtliche verlangten Daten und Zahlen übermittelt, jedoch nichts darüber hinausgehendes. Zwar ist dafür eine gewisse Arbeit nötig, durch diese Mühe werden aber auch zusätzliche oder nachträgliche Verbesserungen vermieden.

Weiterführende Informationen zum Thema E-Bilanz

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Bildnachweise: © Maurice Tricatelle/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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