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Brandschutz am Arbeitsplatz – Grundlagen und Maßnahmen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Brandschutz am Arbeitsplatz – Grundlagen und Maßnahmen
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Brandschutzverordnung mit Plan und Rauchmelder

Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die vor Unfällen und Gefahren schützen. Durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen sollen Beschäftigte in einem Betrieb vor arbeitsbedingten Gefahren und Gesundheitsrisiken bewahrt werden. Zum Thema Arbeitsschutz und Unfallverhütung gehören alle Bereiche der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, wie Lärmschutz, Handhabung von Lasten, Gestaltung des Arbeitsplatzes, Vorschriften zum Umgang mit Bio- und Gefahrstoffen und arbeitsmedizinische Vorsorge.

Dem Arbeitsschutz liegt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zugrunde, das Arbeitgeber dazu verpflichtet, genau auf Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu achten und notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen.

Grundlage für die Arbeitsschutzmaßnahmen – das Arbeitsschutzgesetz

Im deutschen Recht gibt es das Arbeitsschutzgesetz, das die Basis für alle Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz bildet. In der Praxis sind allerdings Verordnungen und technische Regeln wichtiger, die auf den Normen des Arbeitsschutzgesetzes basieren. Das Arbeitsschutzgesetz hat per Definition in § 1 Abs. 1 ArbSchG zum Ziel, „die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sichern und zu verbessern“. 

Der Arbeitgeber hat dabei verschiedene wichtige Aufgaben. Er muss

  • Maßnahmen treffen, um Arbeitsunfälle und berufsbedingte Krankheiten zu vermeiden.
  • dafür sorgen, dass es nicht zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren kommt.
  • Maßnahmen treffen, um die Arbeit menschengerecht zu gestalten.
  • alle notwendigen Mittel bereitstellen, um Arbeitsschutzmaßnahmen planen und durchführen zu können.
  • vorbeugende Brandschutzmaßnahmen treffen.
  • für die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen im gesamten Betrieb sorgen.

Das Gesetz richtet sich allerdings nicht nur an die Arbeitgeber, sondern auch an die Beschäftigten.

Verantwortlich ist der Arbeitgeber

Neben dem Arbeitgeber gibt es noch weitere Personen, die aufgrund ihrer Position oder ihrer Funktion im Betrieb für die Arbeitssicherheit verantwortlich sein können. Diese sind in § 13 ArbSchG aufgeführt. Außerdem kann der Arbeitgeber diese Aufgaben mithilfe einer schriftlichen Vereinbarung an einen zuverlässigen und fachkundigen Mitarbeiter delegieren. Dabei muss er dieser Person alle notwendigen Befugnisse einräumen und die für die Arbeit notwendigen Mittel gewähren. Besonders fundamental dabei ist auch ein sinnvoller Brandschutz.

Was sind sinnvolle Brandschutzmaßnahmen?

Der betriebliche Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen, die den Ausbruch eines Brandes verhindern sollen. Es gibt dabei unterschiedliche Arten und Schutzziele. Wichtige Brandschutzmaßnahmen orientieren sich an branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen, für die es entsprechende Gefährdungsbeurteilungen gibt.

Dazu gehören neben baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen auch organisatorische Maßnahmen zum Brandschutz. Überall dort, wo brandgefährdete Maschinen gesichert werden müssen, ist vorbeugender Brandschutz sinnvoll. Darüber hinaus ist jeder Beschäftigte gehalten, allgemeine Maßnahmen zur Brandverhütung zu ergreifen. Zusätzlich gibt es Vorschriften, die sowohl bauliche wie auch organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens beinhalten.

Es muss sichere Flucht- und Rettungswege geben, damit alle ohne Gefahr aus den Gebäuden gelangen können. Die Feuerwehr muss ihren Einsatz ungehindert durchführen können. Um all diese Vorgaben zu erfüllen, ist es notwendig und sinnvoll, ein Brandschutzkonzept im Betrieb zu haben.

Was ist ein Brandschutzkonzept und wie lässt es sich erstellen?

Die häufigsten Brandursachen sind schon seit vielen Jahren, neben menschlichem Fehlverhalten, Überhitzungen und Fehler in den elektrischen Installationen. Oft verursachen scheinbar kleine Anlässe Schäden in Millionenhöhe. Im schlimmsten Fall kommt es zu lebensgefährlichen Situationen oder ein Unternehmen ist danach finanziell ruiniert. 

Um dies zu verhindern, ist ein sorgfältig erarbeitetes Brandschutzkonzept unentbehrlich. Dieses enthält bauliche Maßnahmen, aber auch technische Maßnahmen und organisatorische Vorgaben, die helfen sollen, einen Brand zu verhindern oder zumindest den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dabei ist es sehr wichtig, dass die verschiedenen Maßnahmen genau auf das Gebäude abgestimmt sind. Aus diesem Konzept ergibt sich die Brandschutzordnung für den Betrieb. Darin ist das richtige Verhalten im Brandfall und zur Verhütung von Bränden aufgeführt.

Wann ist ein Brandschutzkonzept notwendig?

Die Basis bilden verschiedene gesetzliche Verordnungen. Ein detailliertes Brandschutzkonzept ist beispielsweise für Sonderbauten notwendig, die von den üblichen baurechtlichen Anforderungen abweichen, wie Krankenhäuser, Hochhäuser, Bürogebäude oder Verkaufsräume. Wer genau ein Brandschutzkonzept erstellen muss und in welchem Umfang dieses auszufallen hat, ist in den verschiedenen Landesbauordnungen genau geregelt. Zudem verlangen häufig auch Versicherungen die Erstellung eines solchen Planes.

Was ist in einem Brandschutzkonzept enthalten?

Die meisten Brandschutzkonzepte haben einen ähnlichen Aufbau:

  • In der Einleitung ist das Gebäude beschrieben. Dabei geht es vor allem um Abmessungen, verwendete Materialien und die spätere Nutzung.
  • Anschließend ist es notwendig die Brandschutzmaßnahmen baurechtlich einzuordnen. Dabei sind beispielsweise Abweichungen zu dokumentieren, für die noch eine Genehmigung notwendig ist.
  • Am Ende beschreibt das Konzept alle Brandschutzmaßnahmen, die mit der Anlage selbst, dem Gebäude oder der Organisation zu tun haben.

Die Gliederung kann je nach länderspezifischen Vorgaben etwas anders ausfallen. Handelt es sich um einen Neubau, muss das Brandschutzkonzept bereits vorliegen, wenn der Bau noch nicht begonnen hat. Während der Bauphase ist es notwendig, den Entwurf regelmäßig an die aktuelle Situation anzupassen.

Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?

Nur sogenannte Fachplaner dürfen Brandschutzkonzepte erstellen. Je nach Bundesland gibt es für den Fachplaner eine andere Definition. Fachplaner haben – je nach den Voraussetzungen in den verschiedenen Bundesländern – eine vorgeschriebene Ausbildung und praktische Erfahrungen mit dem Thema Brandschutz, die sie nachweisen können. 

Fortlaufende Überprüfung der Brandschutzkonzepte notwendig

WICHTIG! Gebäude können sich verändern und auch deren Nutzung. Daher ist es notwendig, die einmal erstellten Brandschutzkonzepte regelmäßig zu überprüfen, ob sie noch zu den Gegebenheiten passen und sie im Bedarfsfall entsprechend zu ändern und anzupassen. 

Die Prüfung der Konzepte kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen. Vor der Nutzung eines neuen Gebäudes prüft ein zugelassener Sachverständiger das Brandschutzkonzept sehr genau. Je nach landesrechtlichen Vorschriften sind das beispielsweise Prüfingenieure für Brandschutz. In der Folgezeit sind während der Nutzung immer wieder Prüfungen notwendig. Diese Kontrollen übernehmen die Bauaufsichtsbehörden. Sie kontrollieren, ob das Brandschutzkonzept ordnungsgemäß umgesetzt wird. Darüber hinaus müssen die Hersteller bestimmte Einrichtungen, wie Brandschutztüren, regelmäßig warten.

Warum ist eine Brandschutzversicherung sinnvoll?

Unternehmen brauchen nicht zwingend eine Brandschutzversicherung. Es gibt sie als einzelne Versicherung oder kombiniert mit einer Gebäudeversicherung. Meist ist eine eigenständige Brandschutzversicherung oder Feuerversicherung üblich. Die Policen decken dabei nicht nur die direkten Brandschäden ab. Auch die sekundären Kosten, wie Schäden durch das Löschwasser oder der Einsatz der Feuerwehr, sind darüber abgedeckt.

Oft bedeutet ein großer Brand in einem Unternehmen den Ruin, sofern es keine entsprechende Versicherung gibt. Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung lassen sich auch die Schäden ausgleichen, die ein Produktionsstopp verursacht.

weiterführende Links: https://prosafecon.de/organisatorischer-brandschutz/

Bildnachweise: Rauchmelder und Hinweisschild: © maho - stock.adobe.com, Flucht- und Rettungsplan: © Bettina - stock.adobe.com

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Über den Autor

Autor
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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